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Die gesetzlichen Grundlagen der Seuchenbekämpfung im Deutschen Reiche unter besonderer Berücksichtigung Preußens.

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Bibliographic data

fullscreen: Die gesetzlichen Grundlagen der Seuchenbekämpfung im Deutschen Reiche unter besonderer Berücksichtigung Preußens.

Monograph

Persistent identifier:
kirchner_ges_grundlagen_seuchenbekaempfung_1907
Title:
Die gesetzlichen Grundlagen der Seuchenbekämpfung im Deutschen Reiche unter besonderer Berücksichtigung Preußens.
Author:
Kirchner, Martin
Place of publication:
Jena
Publisher:
Gustav Fischer
Document type:
Monograph
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1907
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Index

Title:
Sachregister.
Document type:
Monograph
Structure type:
Index

Contents

Table of contents

  • Die gesetzlichen Grundlagen der Seuchenbekämpfung im Deutschen Reiche unter besonderer Berücksichtigung Preußens.
  • Title page
  • Alle Rechte vorbehalten.
  • Vorwort.
  • Inhaltsverzeichnis
  • Vorbemerkung:
  • Introduction
  • Abschnitt I. Anzeigepflicht.
  • I. Inhalt der Anzeige.
  • II. Anzeigepflichtige Personen.
  • III. Form der Anzeige.
  • IV. Weitergehende Anzeigepflicht.
  • V. Erinnerung an die Anzeigepflicht.
  • Abschnitt II. Ermittlung der Krankheit.
  • I. Obliegenheiten der Polizeibehörde.
  • II. Obliegenheiten des beamteten Arztes.
  • III. Pflicht der anzeigepflichtigen Personen zur Auskunftserteilung.
  • IV. Mikroskopische und bakteriologische Untersuchungen zur Ermittelung derKrankheit.
  • V. Weitergehende Ermittelungen.
  • Abschnitt III. Schutzmaßregeln.
  • Allgemeine Vorschriften.
  • I. Beobachtung kranker und verdächtiger Personen.
  • II. Meldepflicht für zureisende Personen.
  • III. Absonderung kranker und verdächtiger Personen.
  • IV. Beschränkungen des Gewerbebetriebes.
  • V. Beschränkung von Menschenansammlungen.
  • Va. Beschränkung des Schiffahrts- und Flößereiverkehrs.
  • VI. Beschränkung des Schulbesuchs.
  • VIa. Verhütung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten durch die Schule.
  • VII. Beschränkung der Benutzung gewisser, der Seuchenverbreitung förderlicher Einrichtungen.
  • VIII. Räumung von Wohnungen und Gebäuden.
  • IX. Desinfektion.
  • X. Vertilgung von Ungeziefer.
  • XI. Behandlung der Leichen.
  • XII. Verhütung der Einschleppung von Krankheiten aus dem Auslande.
  • XIII. Beschränkung des Verkehrs mit Krankheitserregern.
  • XIV. Behandlungszwang.
  • Abschnitt IV. Entschädigungen.
  • I. Entschädigungen für entgangenen Arbeitsverdienst.
  • II. Entschädigungen für Verluste durch die Desinfektion.
  • Abschnitt V. Allgemeine Vorschriften.
  • I. Vorbeugungsmaßregeln.
  • II. Verfahren und Behörden.
  • III. Kosten.
  • IV. Pflicht der Bundesstaaten zu gegenseitiger Unterstützung.
  • V. Zuständigkeit der Militär- und Marinebehörden zur Ausführung der Schutzmaßregeln.
  • VI. Zuständigkeit der Eisenbahn-, Post- und Telegraphenbehörde.
  • VII. Überwachung und Leitung der Seuchenbekämpfung durch den Reichskanzler.
  • VIII. Benachrichtigung des Kaiserlichen Gesundheitsamtes von Ausbrüchen gemeingefährlicher Krankheiten.
  • IX. Der Reichsgesundheitsrat.
  • Abschnitt VI. Strafvorschriften.
  • 1. Vergehen bezüglich der Desinfektion.
  • 2. Vergehen gegen die Vorschriften über die Anzeigepflicht, das Ermittlungsverfahren und die Meldepflicht.
  • 3. Vergehen gegen Anordnungen von Schutzmaßregeln.
  • Abschnitt VII. Schlußbestimmungen.
  • I. Schlußbestimmungen zum Reichsgesetz vom 30. Juni 1900.
  • II. Schlußbestimmungen zum Preußischen Gesetz vom 28. August 1905.
  • Anhang. Gesetze und Ausführungsbestimmungen.
  • I. Deutsches Reich.
  • II. Die deutschen Bundesstaaten.
  • Literaturverzeichnis.
  • Sachregister.
  • Frommannsche Buchdruckerei (Hermann Pohle) in Jena 3208

Full text

—   331   —                                                                                                                             durch — 60; Berichterstattung bei 
Epidemien an das — 57; Einsen- 
dung Aus Wochennachweisung an                                                                             —   284. 
Mißstände 
Beseitigung gesundheitlicher — 206. 
Möbel, Möbelbezüge 
Desinfektion der — 303. 
Molkerei 
Ansteckung durch Milch aus 
seuchter — 127. 
Mücken 
Bedeutung der — für die Verbreitung 
der Malaria 163. 
Mumps 36. 
Nachtgeschirr 
Desinfektion des — 301. 
Nachttisch 
Desinfektion des — 303. 
Nachweisung 
Wochen- — über Erkrankungen 284, 
297. 
Nagelbürsten 
Desinfektion der — 302. 
Nasenschleim 
Desinfektion des — 301. 
Neufahrwasser 
Quarantäneanstalt bei — 174. 
Notfälle 
Recht des beamteten Arztes zur Vor- 
nahme von Ermittelungen in — 90. 
Obdachlose  
Beobachtung und Beschränkung des 
Aufenthalts — 104. 
Oldenburg 87. Gesetze und Be- 
stimmungen 314. 
Ortschaften 
Ermittelung in — mit mehr als 
10 000 Einwohnern 88; Errichtung 
von Desinfektionsanstalten in 
größeren — 227. 
Ortspolizeibehörde 
Festsetzung von Entschädigungen 
durch — 190, 198; Führung von 
Listen über Erkrankungen durch 
— 60; Mitteilung an Militärbehörde 
durch — 59; Mitteilung der Er- 
krankungen durch — an beamteten 
Arzt 54; Tragung der Kosten für 
Herstellung der Kartenbriefe durch 
— 282; Übernahme der Amtsver- 
richtungen der — durch den Land- 
rat 209; s. auch Polizeibehörde. 
Ortsvorsteher 
Ausführung der Anordnungen des 
beamteten Arztes seitens des — 81. 
Paß 
ver- 
Gesundheits-, Bedeutung des — für  
die Verhütung von Seuchen 176. 
  
Pelzwerk 
Desinfektion des — 302. 
Pensionat 
Entlassung nicht erkrankter Zög- 
linge aus — 139; Erkrankung in — 
147. 
Person, anzeigepflichtige 39. 
Person, jugendliche 
Fernhaltung der — vom Schulbesuch 
134. 
Person, mit der Behandlung und 
Pflege beschäftigte, 
Anzeigepflicht der — 41; Auskunft- 
erteilung durch — 83. 
Personen, zureisende, Beförderung 
von — 171; Meldepflicht der aus 
Epidemieorten — 108. 
Personenverkehr, Gefahren des — 
133. 
Pest 3, 36, 162, 263. 
Pflegeanstalt 
Anzeigepflicht des Vorstehers der — 
42; Auskunftspflicht des Vorstehers 
der — 83. 
Pflegepersonal, berufsmäßiges, 
Anzeigepflicht des — 41; Auskunft- 
ertellung durch — 83; Befolgung 
der Desinfektionsvorschriften seitens 
des — 120; Sicherstellung des Be- 
darfs an — 225; Verkehrsbeschrän- 
kung für das — 120. 
Pilgerverkehr 
Bedeutung des — für die Verbreitung 
von Cholera und Pest 175. 
Pissoir, öffentliches, 
Reinhaltung des — 148; Desinfektion 
des — 303. 
Plüschbezüge 
Desinfektion der — 303. 
Pocken 4, 36, 145. 
Polizeibehörde 
Anordnung der Desinfektion der 
Fuhrwerke 124; Anordnung der 
Leichenöffnung durch — 78; An- 
ordnung der Maßregeln durch — 
61; Benachrichtigung des Bahnhofs- 
vorstandes bei Beförderung Er- 
krankter 123; Benachrichtigung der 
—   bei Aufenthaltswechsel Er- 
krankter 34; Benachrichtigung des 
beamteten Arztes durch — 54; 
Benachrichtigung des Arztes bei 
Diphtherie, Körnerkrankheit und 
Scharlach 57; Beobachtung zuge- 
reister Personen durch — 108; 
Desinfektionsmaßregeln seitens der 
-— 154; Listenführung durch — 
60; Mitteilung an den Schulvor- 
stand bei Fernhaltung vom Schul- 
besuch durch — 135; Rechtsmittel
	        
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