Staatsbibliothek des ewigen Bundes Logo
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1914. (98)

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1914. (98)

law_collection

Persistenter Identifier:
rbl_swe_3
Titel:
Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen.
Erscheinungsort:
Weimar
Dokumenttyp:
law_collection
Sammlung:
weimar
Erscheinungsjahr:
1903
1918
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund

law_collection_volume

Persistenter Identifier:
rbl_swe_1914
Titel:
Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1914.
Bandzählung:
98
Erscheinungsort:
Weimar
Herausgeber:
Hermann Böhlau
Dokumenttyp:
law_collection_volume
Sammlung:
weimar
Erscheinungsjahr:
1914
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Regierungsblatt Nr. 4.
Bandzählung:
4
Dokumenttyp:
law_collection
Strukturtyp:
law_gazette

law

Titel:
(Nr. 12.) Ministerialbekanntmachung über die Anlegung von Mündelgeld bei der Sparkasse in Creuzburg an der Werra.
Bandzählung:
13
Dokumenttyp:
law_collection
Strukturtyp:
law

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Das Staatsrecht der Preußischen Monarchie.
  • Das Staatsrecht der Preußischen Monarchie. Ergänzungsband. Das Recht der Kommunalverbände in Preußen. (4)
  • Titelseite
  • Leerseite
  • Vorwort.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Register
  • Erster Abschnitt. Von der Selbstverwaltung und der Kommunalverwaltung, von den Selbstverwaltungskörpern und den Kommunalverbänden im allgemeinen.
  • Zweiter Abschnitt. Die Ortsgemeinden.
  • Dritter Abschnitt. Die Kreisgemeinden.
  • Vierter Abschnitt. Die Provinzialgemeinden.
  • Fünfter Abschnitt.
  • Berichtigungen und Ergänzungen.
  • Sachregister.

Volltext

Sachregister. 
Wählbarkeit zum Provinziallandtage 443, 449; 
von (bezw. mehr als) 60 Jahren Grund zur 
Ablehnung unbesoldeter Gemeinde= und Kreis- 
ämter 90, 95, 97, 172, 381. 
Altersversicherung, (. Invaliditäts= und A. 
Altmark, kommunalständischer Verband 433, 
467, 468. 
Altona, Stadtkreis 3781. 
Amortisation von Gemeindeanleihen 221. 
mter, unbesoldete, in der Verwaltung und 6 
Bertretung der Gemeinden, die Verpflichtung 
zur Übernabme, die Niederlegung und Ab- 
lehnung derselben 90, 91, 93, 94, 95, 97, 98, 
161, 172, 353; die gleichen Verpflichtungen 
und Rechte bezügl. unbesoldeter Kreisämter 
380, 381, 393, 402; bezügl. unbesoldeter 
Provinzialämter besteht eine gleiche Verpflich- 
tung nicht 441, 445; jedoch 441, (Hoben- 
t zollern); Niederlegung besoldeter Amter 161. 
Amter in Westfalen als Kommunalverbände, 
Entstehung 350, 351: Umfang, Grenzen, 
Grenzveränderungen, Amtsangehörige 352; 
die Amtsversammlung 352, 353; Kompetenzen 
354; Gang der Verwaltung, Amtsstatuten, 
Aufbringung der Kosten 355; Gebühren- 
erhebung 2495; als Wahlverband für den 
Kreistag 383, 384, 385, 388. 
Amtmann in Westfalen, Anstellung 353; kom- 
missarische Besetzung, Besoldung, Pension, Dis- 
ziplinarverfahren 354; Kompetenzen des A. 
355; Stellung gegenüber den Einzelgemeinden 
35525; Ernennung der Gemeindebeamten 193, 
197; Teilnahme an der Verwaltung des Ge- 
meindevermögens, insbes. des Etats-, Kassen- 
und Rechnungswesens 193, 3323, 3338; Voll- 
ziehung der Gemeindeurkunden und voll- 
machten 104; Disziplinargewalt über die 
Gemeindebeamten 199; Beanstandung von 
Gemeindebeschlüssen 100: Ortspolizei 208, 355. 
Amtsangehörige in Hohenzollern 380, 390; 
Rechte und Pflichten 399. 
Amtsanwaltschaft, Wahrnehmung der Ge- 
schäfte der A. durch Gemeindebeamte 207, 208. 
Amtsausschuß in Hohenzollern 377, 400 ff. 
Amtsbezirke,. Einteilung der Kreise in A. 374: 
Ubertragung kommunaler Angelegenheiten 351, 
374; Gebührenerhebung 2495; ältere A. in 
Hannover 371. 
Amtsblatt, Bekanntmachung der Veränderung 
der Gemeinde und Gutebezirksgrenzen 79, 
165; der Grenzen der Amter und Bürger- 
meistereien in den westl. Provinzen 352; der 
Berbandsstatute 357; der Veränderung der 
Kreisgrenzen 380; der Kreisreglements und 
statuten 408: der Verzeichnisse der zur Kreis 
tagswahl Berechtigten 389; des Verteilungs- 
planes hinsichtlich der Kreistagsabgeordneten- 
wahl 385; der Namen der gewählten Kreis- 
tagsabgeordneten 393; der Veränderungen der 
Provinzialgrenzen 440; der Provinzial= 
reglements und -statuten 459; der Feststellung 
der Zahl der von den einzelnen Kreisen bezw. 
Wahlbezirken zu wählenden Provinzialland- 
tagsabgeordneten 413; der neugewählten Pro- 
vinziallandtagsabgeordneten 145; der Pro- 
vinzialabgabenbeträge 1465; des Provinzial- 
haushaltsetats 466; des steuerpflichtigen Ein- 
kommens der Eisenbahnen, Domänen und 
Forsten 304, 305. 
  
1477 
Amtsdauer der Bürgermeister und der übrigen 
Mitglieder des Stadtvorstandes 126, 127; der 
ländl. Gemeindevorsteher und seiner Bei- 
geordneten 191; der Bezirksvorsteher 112;: 
anderer städtischer und ländlicher Gemeinde- 
beamten 146, 147, 198; der Stadtverordneten 
und ländl. Gemeindeverordneten 113, 183, 
184; der Amtmänner in Westfalen und der 
Landbürgermeister in der Rheinprovinz 353; 
der Verbandsvorsteher in den östl. Provinzen 
und Schleswig-Holstein 359; der Kreisdepu- 
tierten 406; der Mitglieder des Kr. A. 401; 
der Kreistagsabgeordneten 393; des Landes- 
direktors 155; der oberen Provinzialbeamten 
457“; der Mitglieder des Prov. A. 152; der 
Provinziallandtagsabgeordneten 445. 
Amtsenthebung, vorläufige, s. Suspension. 
Amtsentsetzung, s. Disziplinarbestimmungen, 
" verfahren. 
Amtshauptmann 33; in der älteren hann. 
Kreisverfassung 371. 
Amtskautionen städt. Beamten 133, 146: 
ländl. Beamten 198. 
Amtskommissionen in Hohenzollern 101. 
Amtsniederlegung, s. Ablehnung u. Amter: 
insbes. vor Beendigung des Disziplinar- 
verfahrens 157, 159. 
Amtssekretär, Gemeindebesteuerung 2918. 
Amtsstatut 355. 
Amtstitel, s. Titel. 
Amtsversammlung, vvertretung in Hoben- 
zollern 377; Zusammensetzung 399, 400; 
weitere Bestimmungen 4008; in Westfalen 
352, 353, 355, 391. 
Amtsverschwiegenheit, Pflicht der Beamten 
154; Verletzung der A. durch Mitglieder der 
Steuerausschüsse 314; Pflicht zur A. besteht 
nicht für die Stadtverordneten 101. 
Amtsvorsteher, Verwalter der Ortspolizei 
auf dem Lande 56, 208, 374; kein Kommunal- 
beamter 380 8; als Leiter der Wahlen der 
Kreistagsabgeordneten im Wahlverbande der 
Landgemeinden 391. 
Amtszeichen der Mitglieder des Stadtvor- 
standes und anderer Gemeindebeamten 1284, 
153. 
Angaben, unrichtige, bei der Gemeindesteuer 
veranlagung, s. Auskunftserteilung. 
Anklagestand, Versetzung in den A. bewirkt 
Ruhen des Bürgerrechts 89, 168 15; f. auch 
Untersuchung, gerichtliche. 
Anlagekapital, Verzinsung und Tilgung bei 
gemeindlichen, gewerblichen Unternehmungen 
221; bei Veranstaltungen 250, 250; bei 
Schlachthäusern 252; als Maßstab für be- 
sondere kommunale Gewerbesteuern 279. 
Anleihen der Gemeinden 331; Kreise 306, 
411; Provinzen 447, 463. # 
Anordnungen, statutarische, über Gemeinde- 
angelegenbeiten 65, 66, 67; über Kreisange- 
legenbeiten 408; über Provinzialangelegen- 
heiten 159. 
Anstalten, Gemeinde, Recht zur Benutzung 
84, 85, 01, 94, 1688, 170; Gebübren für die 
Benutzung derselten 250 ff.: Verwaltung 211. 
— Kreis-, Recht zur Benutzung 380; Ge- 
bühren 412. — Provinzial-, Recht zur 
Benutzung 141. — Jur. Persönlichkeit, Ein- 
kommensbesteuerung 2961.
	        

Downloads

Downloads

Der Text kann in verschiedenen Formaten heruntergeladen werden.

Ganzer Datensatz

ALTO TEI Volltext
TOC

Diese Seite

ALTO TEI Volltext

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Formate und Verlinkungen

Formate und Verlinkungen

ausgabe:

Die Metadaten stehen in verschiedenen Formaten zur Verfügung. Außerdem gibt es Links zu externen Systemen.

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Zitieren

Zitieren

Folgende Zitierlinks stehen für das gesamte Werk oder die angezeigte Seite zur Verfügung:

Ganzer Datensatz

Diese Seite

Zitierempfehlung

Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Wie viel ist 1 plus 2?:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.