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Deutsches Kolonialblatt. VIII. Jahrgang, 1897. (8)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. VIII. Jahrgang, 1897. (8)

Periodical

Persistent identifier:
rgbl
Title:
Reichs-Gesetzblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1871
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
rgbl_1916
Title:
Reichs-Gesetzblatt. 1916.
Volume count:
50
Publisher:
Reichsdruckerei
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1916
DDC Group:
340
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nr. 99
Volume count:
99
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

law

Title:
(Nr. 5202) Bekanntmachung über Änderungen der Verordnung zur Entlastung der Gerichte vom 9. September 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 562).
Volume count:
5202
Document type:
Periodical
Structure type:
law

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. VIII. Jahrgang, 1897. (8)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichniß
  • Verzeichnis der bei den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Beilage zum Deutschen Kolonialblatt 1897. Deutsches Kolonial-Adressbuch 1897.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Großherzogin von Sachsen
  • Personal-Nachrichten.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Togo.
  • Deutsch-Südwestafrika.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien.
  • Verschiedene Mittheilungen.
  • Litteratur.
  • Litteratur-Verzeichniß.
  • Schiffsbewegungen.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

Brunnen oder Ouellen festzustellen. 
Sollverwaltung. 
Das Zollamt III. Klasse Kilwa Kisiwani ist 
aufgehoben und dafür ein solches in Ras Kismani, 
der Südspitze der Insel Masia, errichtet worden, 
wo bisher viel Schleichhandel stattgefunden hat. 
  
Togo. » 
Grabstätte des Stabsarztes Dr. Wolf. 
Der Kaiserliche Landeshauptmann hat den Sta- 
tionsvorsteher von Kete-Kratschi, Lieutenant Grafen 
Zech, angewiesen, die Gebeine des seinerzeit in 
Borgu verstorbenen und dort beerdigten Stabs- 
arztes Dr. Ludwig Wolf bei erster passender Ge- 
legenheit von ihrer bisherigen Ruhestätte nach Lome 
überzuführen. 
Deutsch-Hüdwolkafrika. 
Ueber die Maßregeln zur Ubwehr der KRinderpest 
wird aus Grootfontein unter dem 12. Januar d. Js. 
gemeldet, daß die Absperrungslinie des Distrikts 
Gobabis (Bezirk Windhoek) nördlich vom Omu- 
ramba Epukiro über das Gefechtsfeld von Otjunda 
bis zur Wasserstelle Epata fortgeführt ist. Von 
dort aus ist nur in ganz besonders guten Regen- 
jahren eine Verbindung nach dem Mittel= und Ober- 
lauf des Omuramba Uamataki, und zwar bei dem 
Punkte Otjituo möglich. Eine solche wird von dem 
in jenem Gebiete stationirten Lieutenant Grafen 
v. Kageneck angestrebt werden, ist aber bisher noch 
nicht gelungen. 
Otjituo diente als Ausgangspunkt für die 
weitere Absperrung im Nordosten gegen die vom 
Ngamisee und im Norden gegen die vom Okorango 
und dem Ovambolande drohende Gefahr. Bei den 
nur 40 Minuten voneinander liegenden Quellen 
Otjituo und Okatjuru münden die zwei großen Wege 
vom Okorango und dem Ngamisee aus dem Durst- 
felde ein. Nur in ganz besonders guten Regen- 
jahren können dieselben bei reicher Vleybildung um- 
gangen werden. Nach Otjituo ist deshalb ein 
stärkerer Militärposten mit Nebenstation Okatjuru 
gelegt worden. Außer dem Omuramba Uamataki, 
der bis Karakovera (Karakubis) keine Quellen oder 
Brunnen hat, während jenseits dieser Quellen wie- 
derum eine vieltägige Durststrecke folgt, ist der 
Omuramba Ovambo die einzige bedeutende Wasser- 
ader dieser Gegend. Das Bestreben der Landes- 
hauptmannschaft war daher, den Beginn dieser nur 
in der Regenzeit Wasser führenden Rinne aufzu- 
finden und die zwischen Okatturu und dem Omuramba 
Ovambo am Rande des sich nach Osten hin aus- 
dehnenden großen Sand= und Durstfeldes liegenden 
Lettere aus- 
zufinden, war besonders schwierig, da es keine auch 
  
196 — 
nur annäherud richtige Karte jener Gegend giebt, 
und außerdem keine die ganze Gegend kennenden 
Führer zur Verfügung standen, man vielmehr 
auf die Aussagen der im Felde aufgegriffenen Busch- 
leute, die immer nur ein kleines Stammesgebiet 
kannten, angewiesen war. An den Wasserstellen 
Neitsas und Guntsas, bei denen seit mehreren Jahren 
nicht mehr benutzte Handelswege vom Okovango- 
flusse einmünden, sind Stationen angelegt. 
Das Ovamboland wurde vorläufig außerhalb 
des Absperrungsgürtels gelassen. Wie im Osten die 
Wasserstellen Kuis, Neitsas, Eitsas, Pekos, 
Guntsas, so bildet im Norden der in westnord- 
westlicher Richtung der Onondova= und Etosha- 
pfanne zulaufende Omuramba Ovambo die Grenze 
gegen das Durst= und Sandfeld, das sich 
von dort ohne Unterbrechung bis zum Okovango 
hinzieht. In Vishfontein, Tsindsabis und Omutu 
nondju, wo wiederum Wege vom Okovango ein- 
münden, sind gleichfalls Militärstationen errichtet 
worden. Die Hauptwege vom Ovambolande sind 
durch die Stationen Amutoni und Okaukweyo süd- 
östlich und südwestlich der Etoshapfanne gesperrt und 
unter denselben durch die Station Rietfontein 
(Gnasenen) Verbindung hergestellt. Zwischen Amu- 
toni und Amutu nondju wird nach Eintreffen von 
Verstärkung eine Station in Ondera eingeschoben 
werden, der die Aufgabe zufällt, den regen Verkehr 
zwischen Orambos und Buschleuten zu verhindern. 
Die Stärke der Stationen beträgt, je nach Um- 
fang der zu lösenden Aufgabe und der Wichtigkeit 
des Platzes, 5 bis 12 Mann. Den Stationen von 
Otiituo bis Amutoni wird je ein sich freiwillig 
stellender Boer, sowie allen Stationen eine Anzahl 
gewandter und zuverlässiger Eingeborener beigegeben. 
Zwischen den einzelnen Stationen finden regelmäßige 
Patrouillengänge bezw. -ritte statt, welch letztere 
wegen der hier ungemein heftig auftretenden Pferde- 
sterbe meist auf Reitochsen stattfinden. Die Sta- 
tionen am Omuramba Ovambo bis einschließlich 
Amutoni wurden dem Lieutenant v. Bonin, die 
Stationen Vishfontein bis Otjituo dem Distriktschef 
Lieutenant Steinhausen unterstellt. 
Eine die Sperrung der Grenze betreffende Be- 
kanntmachung ist hier beigefügt. Inwieweit der 
Verkehr der Missionare des Ovambolandes über 
Okankweyo sich aufrecht erhalten läßt, wird erst an 
Ort und Stelle zu entscheiden sein. 
Ueber ein gefahrdrohendes Näherrücken der Pest 
von Norden und Nordosten waren keine Nachrichten 
angelangt; auch die letzten Berichte aus dem Ovam- 
bolande melden nichts über die Rinderpest. 
Die Reise des Regierungsraths v. Lindequist, 
welcher alle erwähnten Anordnungen getroffen, 
von Grootfontein längs der Absperrungslinie bis 
Rietfontein an der Etoshapfanne und Grootfontein 
zurück nahm 36 Tage in Anspruch, während welcher 
fast täglich starke Regengüsse stattfanden, so daß 
das ganze Gebiet einer grünen Wiese glich.
	        

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