Staatsbibliothek Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment
  • Facebook Icon
  • Twitter Icon

Deutsche Geschichte für Schule und Haus nach den Forderungen der Gegenwart für das Königreich Bayern.

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsche Geschichte für Schule und Haus nach den Forderungen der Gegenwart für das Königreich Bayern.

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Monograph

Persistent identifier:
weigand_geschichte_bayern_1899
Title:
Deutsche Geschichte für Schule und Haus nach den Forderungen der Gegenwart für das Königreich Bayern.
Author:
Friedrich, Johann
Buchgattung:
Lehrbuch
Keyword:
Geschichte
Place of publication:
Hannover
Publishing house:
Carl Meyer
Document type:
Monograph
Collection:
Kingdom of Bavaria.
Year of publication.:
1899
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
X. Die Gegenwart.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsche Geschichte für Schule und Haus nach den Forderungen der Gegenwart für das Königreich Bayern.
  • Title page
  • I. Inhaltsverzeichnis nach Querschnitten.
  • II. Inhaltsverzeichnis nach Längsschnitten.
  • III. Tafel der bedeutendsten Regenten Bayerns.
  • I. Die Zeit des Heidentums.
  • II. Die Zeit des Kampfes zwischen Heidentum und Christentum.
  • III. Die Zeit der Lehensherrschaft.
  • IV. Die Zeit des Verfalls der Kaisermacht.
  • V. Die Zeit der Reformation.
  • VI. Die Zeit des dreißigjährigen Krieges.
  • VII. Die Zeit der Fürstenmacht.
  • VIII. Die Zeit der Fremdherrschaft.
  • IX. Die Zeit des Ringens nach Einheit und Freiheit.
  • X. Die Gegenwart.
  • Advertising

Full text

132 X. Die Gegenwart. 
  
Ô — — 
ihm sind fachmännische Beiraͤte zugesellt. Die Schulen eines Kreises 
werden von den Kreisschulinspektoren beaufsichtigt. Die Lehrer werden 
von der Kreisregierung angestellt. Die Verordnungen der Regierung 
werden im Kreisamtsblatte verofsenklicht. so daß jedermann sie lesen kann. 
2. Die Vertretung einer Kreisgemeinde ist der Landrat. Derselbe 
versammelt sich alljährlich einmal am Sitze der Regierung und pflegt 
Beratungen über die Angelegenheiten und Ausgaben des Kreises; 
hierher gehören die Sorge für Schulen, Irrenhäuser, Armeupflege, 
Krankenhäuser, Straßen u. a. Zur Bestreitung dieser Ausgaben wird 
eine Steuer, die Kreisumlage, erhoben. Alle Beschlüsse des Landrats 
bedürfen der Genehmigung des Königs. Der Landrat setzt sich zu- 
sammen aus den Vertretern der Distrikte, der unmittelbaren Städte, 
der Großgrundbesitzer, der selbständigen katholischen und protestantischen 
Geistlichen und aus einem Vertreter der im Kreise befindlichen Universität. 
ded Kandratsmitglied erhält für die Zeit der Versammlung täglich 
5 Mark. 
3. In Bayern wird die katholische Kirche von zwei Erzbischöfen 
und sechs Bischöfen verwaltet. Ein Bistum fällt so ziemlich mit dem 
Kreise zusammen. Jedes Bistum ist in Dekanate eingeteilt. Der 
Dechant hat besonders den Religionsunterricht zu beaufsichtigen. Der 
Bischof ernennt die Hilfsgeistlichen und für bischöfliche Pfarreien die 
Pfarrer, während für königliche Pfarreien die Regierung den Pfarrer 
bestellt. — Für die protestantische Kirche bestehen drei Konftstorien 
und ein Oberkonsistorium. Die protestantischen Geistlichen werden von 
der Regierung ernannt. Eine Anzahl protestantischer Pfarreien bilden 
ein Dekanat, dessen Vorstand Dekan heißt. 
— 
132. Ausere Gebühren und Steuern. 
1. Schule und Kirche, Landstraßen und Etsenbahnen, Posten 
und Telegraphen, das Heer und die Marine, die Beamten, die 
Verwaltung und Rechtspflege kosten Geld, viel Geld. So weit es 
möglich ist, muß jeder, der eine öffentliche Einrichtung benutzt, sei es 
Post, Eisenbahn, Telegraph, Gericht oder sonst etwas, die Benutzung 
sogleich in irgend einer Form bezahlen. So entstehen die Gebühren, 
wie Fahrgeld für Post und Eisenbahn, die Gerichtskosten u. s. w. Es 
ist aber nicht immer möglich, den Wert einer solchen Benutzung im 
einzelyen zu bestimmen. Wir besuchen Schule und Kirche, benutzen 
Straßen, Brücken und Chausseen, genießen den Schutz der Obrigkeit 
und die Vorteile einer geordneten Verwaltung, ohne jedesmal besonders 
dafür zu bezahlen. In solchen Fällen treten die Gemeinden ein, in- 
dem sie durch Steuern und Abgaben die erforderliche Summe auf- 
bringen. Nach der Art der Erhebung gibt es direkte und indirekte 
Steuern. Außer den Gebühren und Steuern hat der Staat noch Ein- 
nahmen aus Höfen, Wäldern, Bergwerken und Salinen, die ihm be- 
sonders gehören, und die der Landesherr verwalten läßt.
	        

Cite and reuse

Cite and reuse

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS IIIF manifest Mirador ALTO TEI Full text PDF DFG-Viewer OPAC
TOC

Chapter

PDF RIS

Image

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment