Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1836. (27)

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(No. 1734.) Allerhöchste Kabineksorber vom Seen August 1836., die Ressortverhälenisse der 
Gerichte in der Grafschaft Wernigerode betreffend. 
Ar# Ihren Bericht vom 1Iten v. M. bestimme Ich nach dem von Ihnen be- 
vorworteten Antrage des Grafen zu Stolberg-Wernigerode, in Beziehung auf 
die Ressortverhältnisse der Gerichte in der Grafschaft Wernigerode, daß, wenn 
in Kriminal= oder fiskalischen 1rersuchuren gegen ein von der Regierung zu 
Wernigerode in erster Instanz abgefaßtes Erkenntniß ein gesetzlich zuldssiges Ag- 
gravationsgesuch angebracht wird, der Kriminalsenat des Ober-Landesgerichts 
zu Magdeburg erkennen soll. Auf das eingewendete Rechtsmittel gegen ein ag- 
gravirendes Urtheil der Regierung zu Wernigerode oder des Kriminalsenats, 
so wie in allen Fällen, worin es auf die Entscheidung der letzten Instanz an- 
kommt, soll der zweite Senat des Ober-Landesgerichts zu Magdeburg das Er- 
kenmtniß abfassen. 
In Civilsachen soll, wenn die Regierung zu Wernigerode nach 99. 5. 6. 
der Verordnung vom 14t6en Dezember 1833. zur Verhücung einer Nichtigkeits- 
Beschwerde sich des Erkenntnisses zu enthalten hat, ein Urkheil erster Instanz 
vom ersten, und ein Urtheil zweiter Instanz vom zweiten Senate des Ober- 
Landesgerichts # Magdeburg Kesrrochen werden. 
Sie haben diesem gemäß weiter zu verfügen und die betreffenden Ge- 
richte mit Anweisung zu versehen. 
Teplitz, den Sten August 1836. 
Friedrich Wilhelm. 
An den Staats= und Justizminister Mühler. 
 
	        
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