Full text : Die Reichsbank 1901-1925. (2)

Die  Bankenquete

26  Die  Reichsbaunk  von  1901  bis  zum  Ausbruch  des  Weltkrieges

fällen,  in  denen  das  Interesse  der  Landwirtschaft  in  Betracht  kam,  der  längeren
Dauer  des  landwirtschaftlichen  Produktionsprozesses  von  der  Aussaat  bis  zur
Ernte  entsprechend,  eine  Kreditbewilligung  bis  zu  6  Monaten  statthaft.  Gleichzeitig
  war  den  Bankanstalten  aufgegeben  worden,  von  der  Ermächtigung,
Wechselkredit  gegen  Sicherheitsstellung  zu  erteilen,  nur  in  Ausnahmefällen,
keinesfalls  aber  bei  Vorliegen  von  Finanzwechseln,  Gebrauch  zu  machen.

Im  Juni  1908  wurde  den  Bankanstalten  noch  einmal  nachdrücklich  die
Reinigung  des  Portefeuilles  von  illegitimen  Kreditwechseln  und  das  Verbot
ihres  Ankaufs  eingeschärft.  Die  Maßnahme  hatte  den  gewünschten  Erfolg;  an
Stelle  der  Finanzwechsel  traten  zum  größten  Teil  solide  Warenwechsel.

Um  zu  verhindern,  daß  die  Inanspruchnahme  der  Reichsbank  an  den
Quartalstagen  sich  in  einer  starken  Zunahme  des  Lombardverkehrs  auswirkte,
war  bereits  Anfang  März  1905  folgendes  bestimmt  worden:  „Die  Zinsen  werden
bei  Darlehne  gegen  Verpfändung  von  Wertpapieren  einschließlich  der  Wechsel,
die  vor  Vierteljahresschluß  über  den  letzten  Werktag  des  Vierteljahres  hinaus
oder  am  ersten  Werktag  des  neuen  Vierteljahres  genommen  werden,  mindestens
für  10  Tage  berechnet.  Erfolgt  die  Rückzahlung  aber  erst  nach  dem  7.  Tage
des  ersten  Monats  im  neuen  Vierteljahr,  so  sind  die  Zinsen  mindestens  für
14  Tage  zu  entrichten.  Bei  allen  übrigen  Darlehnen  werden  die  Zinsen  nur  bis
zu  dem  Tage  der  Rückzahlung  erhoben.“  Da  diese  Vorschrift  nur  eine  vorübergehende
  Entlastung  der  Reichsbank  brachte,  wurde  sie  im  Mai  1911  durch
folgende  ersetzt:  „Im  Effekten=  und  Wechsellombard  wird

1.  für  den  Darlehnsbestand  am  Ultimo  des  Kalendervierteljahres,

2.  für  die  am  ersten  Werktage  des  Kalendervierteljahres  entnommenen
Darlehnsbeträge  unter  Abzug  aller  an  diesem  etwa  erfolgten  Rückzahlungen
außer  den  laufenden  Zinsen  ein  Zinszuschlag  für  10  Tage  berechnet,  wenn
der  Darlehnsbestand  auch  nur  an  einem  dieser  beiden  Tage  den  Betrag  von
30  000  Mark  überschreitet.“

Die  neue  Maßnahme  hat  denn  auch  den  Erwartungen  insofern  entsprochen,  als
das  Anschwellen  der  Lombardanlage  um  die  Zeit  des  Quartalultimos  auf  das
erwünschte  Maß  zurückging.

Das  Jahr  1908  begann,  wie  oben  erwähnt,  mit  einem  Wechsel  in  der
Präsidentenstelle  der  Reichsbank.

Die  erste  Aufgabe  des  neuen  Reichsbankpräsidenten  war  die  Berufung
und  Leitung  der  Bankenquete.  Bereits  seit  Jahren  hatte  das  Geld=  und  Noten-