Die Bankenquete
26 Die Reichsbaunk von 1901 bis zum Ausbruch des Weltkrieges
fällen, in denen das Interesse der Landwirtschaft in Betracht kam, der längeren
Dauer des landwirtschaftlichen Produktionsprozesses von der Aussaat bis zur
Ernte entsprechend, eine Kreditbewilligung bis zu 6 Monaten statthaft. Gleichzeitig
war den Bankanstalten aufgegeben worden, von der Ermächtigung,
Wechselkredit gegen Sicherheitsstellung zu erteilen, nur in Ausnahmefällen,
keinesfalls aber bei Vorliegen von Finanzwechseln, Gebrauch zu machen.
Im Juni 1908 wurde den Bankanstalten noch einmal nachdrücklich die
Reinigung des Portefeuilles von illegitimen Kreditwechseln und das Verbot
ihres Ankaufs eingeschärft. Die Maßnahme hatte den gewünschten Erfolg; an
Stelle der Finanzwechsel traten zum größten Teil solide Warenwechsel.
Um zu verhindern, daß die Inanspruchnahme der Reichsbank an den
Quartalstagen sich in einer starken Zunahme des Lombardverkehrs auswirkte,
war bereits Anfang März 1905 folgendes bestimmt worden: „Die Zinsen werden
bei Darlehne gegen Verpfändung von Wertpapieren einschließlich der Wechsel,
die vor Vierteljahresschluß über den letzten Werktag des Vierteljahres hinaus
oder am ersten Werktag des neuen Vierteljahres genommen werden, mindestens
für 10 Tage berechnet. Erfolgt die Rückzahlung aber erst nach dem 7. Tage
des ersten Monats im neuen Vierteljahr, so sind die Zinsen mindestens für
14 Tage zu entrichten. Bei allen übrigen Darlehnen werden die Zinsen nur bis
zu dem Tage der Rückzahlung erhoben.“ Da diese Vorschrift nur eine vorübergehende
Entlastung der Reichsbank brachte, wurde sie im Mai 1911 durch
folgende ersetzt: „Im Effekten= und Wechsellombard wird
1. für den Darlehnsbestand am Ultimo des Kalendervierteljahres,
2. für die am ersten Werktage des Kalendervierteljahres entnommenen
Darlehnsbeträge unter Abzug aller an diesem etwa erfolgten Rückzahlungen
außer den laufenden Zinsen ein Zinszuschlag für 10 Tage berechnet, wenn
der Darlehnsbestand auch nur an einem dieser beiden Tage den Betrag von
30 000 Mark überschreitet.“
Die neue Maßnahme hat denn auch den Erwartungen insofern entsprochen, als
das Anschwellen der Lombardanlage um die Zeit des Quartalultimos auf das
erwünschte Maß zurückging.
Das Jahr 1908 begann, wie oben erwähnt, mit einem Wechsel in der
Präsidentenstelle der Reichsbank.
Die erste Aufgabe des neuen Reichsbankpräsidenten war die Berufung
und Leitung der Bankenquete. Bereits seit Jahren hatte das Geld= und Noten-