Full text : Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Stettin. 1916. (106)

Sonder-Amtsblatt

der  Königlichen  Regierung  in  Stettin.

 

Ausgegeben  am  5.  Juni  1916.

 

Anordnung.

Militärpersonen,  die  von  mir  oder  dem  Oberbefehlshaber  der  Streitkräfte  im  Osten  mit  der
Ausübung  des  Eisenhahnüberwachungsdienstes  beauftragt  sind,  haben  die  Rechte  und  Pflichten  eines
Polizeibeamten.

Militärpersonen,  die  von  einem  anderen  kommandierenden  General  mit  der  Ausübung  des
Eisenbahnüberwachungsdienstes  beauftragt  sind,  sind  in  dem  mir  unterstellten  Korpsbezirk  zur  Ausübung
dieses  Dienstes  berechtigt.

Stettin,  den  28.  Mai  1916.

Der  stellvertretende  Kommandierende  General.

r.  v.  Vietinghoff.
Abt.  II  a  Nr.  30712.  *s*s  s

 

 

Schriftleitung  im  Bureau  der  Königlichen  Regierung.  Druck  von  F.  Hessenland  G.  m.  b.  H.,  Stettin