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Dr. Jühlke hatten im Auftrage dieser Gesellschaft die Häuptlinge von
Useguha, Nguru, Usagara und Ukami am Rufidschi besucht und sie zu einem
Abkommen bewogen. Die Reichsregierung hatte darauf der Gesellschaft
für diese Erwerbungen am 27. Februar 1885 einen Kaiserlichen Schutz-
brief erteilt.
Was die friedliebenden Negervölker vor allem veranlaßte, den ihnen
gebotenen Schutz gern anzunehmen, war der Umstand, daß sie sich unter
der Herrschaft der arabischen Karawanenführer außerordentlich unglücklich
fühlen mußten. Die Araber durchstreiften mit Hunderten bis Tausenden
bewaffneter Unholde das Land bis an den Kongo, führten ganze Völker-
schaften, nachdem sie nach Gutdünken gemordet und durch Martern die
Hergabe des etwa vorhandenen und vergrabenen Elfenbeins erzwungen
hatten, der Küste zu und verkauften sie als Sklaven nach Sansibar, von
wo sie nach Arabien, Persien und Kleinasien verschifft wurden. Aus
jener Zeit stammt die leider zutreffende Außerung, daß jeder Billardball
mindestens ein Menschenleben gekostet habe. Mehr als 100 000 Sklaven
wurden auf diese Weise in einzelnen Jahren ihrer Heimat entrissen.
Fruchtbare Landstriche, wo Millionen friedlich und auskömmlich hätten
leben können, lagen entvölkert. Die drei deutschen Männer, welche
Abschaffung dieser Greuel in Aussicht stellten, waren deshalb überall
willkommen.
Der Sultan von Sansibar hatte der Gesellschaft 1888 pachtweise
die Verwaltung der Küstenzölle übertragen, allerdings erst, nachdem ein
deutsches Geschwader ihm die achtunggebietende Macht des Deutschen
Reiches vor Augen stellte, das der friedlichen Arbeit der Gesellschaft
den Rückhalt bot. Ihre Aufgabe war von Dr. Peters in folgende
Formel zusammengefaßt worden: „Erwerb, Besitz, Verwaltung
und Verwertung von Ländereien, Ausbeutung von Handel
und Schiffahrt durch Selbstbetrieb oder Übertragung an
andere Gesellschaften, sowie Kolonisation im Osten Afrikas.“
Eine solche Ausbeutung schien also aufs beste in die Wege geleitet
und auch mit 4 Millionen Mark Gesellschaftskapital begründet zu sein.
Es berührt aber schmerzlich, daß hier von einer Pflege guter Beziehungen
zu den vorhandenen Organisationen, Missionen usw. keine Rede ist. Auch
fehlte es an der nötigen Mäßigung in der Ausbeutung der Vorrechte,
welche wohl zuweilen unter Verletzung mancher hergebrachten Rechte ins
Werk gesetzt wurde. Das führte dahin, daß sogar die an sich friedlichen