Full text: Das Buch von unsern Kolonien.

— 114 — 
Dr. Jühlke hatten im Auftrage dieser Gesellschaft die Häuptlinge von 
Useguha, Nguru, Usagara und Ukami am Rufidschi besucht und sie zu einem 
Abkommen bewogen. Die Reichsregierung hatte darauf der Gesellschaft 
für diese Erwerbungen am 27. Februar 1885 einen Kaiserlichen Schutz- 
brief erteilt. 
Was die friedliebenden Negervölker vor allem veranlaßte, den ihnen 
gebotenen Schutz gern anzunehmen, war der Umstand, daß sie sich unter 
der Herrschaft der arabischen Karawanenführer außerordentlich unglücklich 
fühlen mußten. Die Araber durchstreiften mit Hunderten bis Tausenden 
bewaffneter Unholde das Land bis an den Kongo, führten ganze Völker- 
schaften, nachdem sie nach Gutdünken gemordet und durch Martern die 
Hergabe des etwa vorhandenen und vergrabenen Elfenbeins erzwungen 
hatten, der Küste zu und verkauften sie als Sklaven nach Sansibar, von 
wo sie nach Arabien, Persien und Kleinasien verschifft wurden. Aus 
jener Zeit stammt die leider zutreffende Außerung, daß jeder Billardball 
mindestens ein Menschenleben gekostet habe. Mehr als 100 000 Sklaven 
wurden auf diese Weise in einzelnen Jahren ihrer Heimat entrissen. 
Fruchtbare Landstriche, wo Millionen friedlich und auskömmlich hätten 
leben können, lagen entvölkert. Die drei deutschen Männer, welche 
Abschaffung dieser Greuel in Aussicht stellten, waren deshalb überall 
willkommen. 
Der Sultan von Sansibar hatte der Gesellschaft 1888 pachtweise 
die Verwaltung der Küstenzölle übertragen, allerdings erst, nachdem ein 
deutsches Geschwader ihm die achtunggebietende Macht des Deutschen 
Reiches vor Augen stellte, das der friedlichen Arbeit der Gesellschaft 
den Rückhalt bot. Ihre Aufgabe war von Dr. Peters in folgende 
Formel zusammengefaßt worden: „Erwerb, Besitz, Verwaltung 
und Verwertung von Ländereien, Ausbeutung von Handel 
und Schiffahrt durch Selbstbetrieb oder Übertragung an 
andere Gesellschaften, sowie Kolonisation im Osten Afrikas.“ 
Eine solche Ausbeutung schien also aufs beste in die Wege geleitet 
und auch mit 4 Millionen Mark Gesellschaftskapital begründet zu sein. 
Es berührt aber schmerzlich, daß hier von einer Pflege guter Beziehungen 
zu den vorhandenen Organisationen, Missionen usw. keine Rede ist. Auch 
fehlte es an der nötigen Mäßigung in der Ausbeutung der Vorrechte, 
welche wohl zuweilen unter Verletzung mancher hergebrachten Rechte ins 
Werk gesetzt wurde. Das führte dahin, daß sogar die an sich friedlichen
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.