1797
keiten und Anstaͤnde jedesmal ungesaͤumt und
ausfuͤhrlich anzuzeigen, damit von ihm die
zu ihrer Hebung erfoderlichen Mittel angewendet
werden koͤnnen.
§. 22.
Eben so hat der mehrgedachte oberste
Rechnungshof, was die Verbesserung der
bisherigen Rechnungsform betrift, mit seinen
hierauf abzielenden Untersuchungen so-Fleich
einzuschreiten, die im Betriebe seines
Geschäfts sich ihm aufdeckenden Mängel dieser
Form sorgsältig zu bemerken, und alle
hieraus hervorgehenden wohlgeprüsten Notizen
zur Bildung des Entwurfs einer neuen
zweckmässigen Rechnungsform zu benüzen,
welcher Eutwurf noch vor dem Schlusse des
Rechnungs-Jahres 1813 Unserm Finanz-Ministerium
vorzulegen ist.
Dritter Tit el.
Geschäftsegang.
6. 23.
In allen das Rechnungsfach betressenden"
zum obersten Rechnungohof gehörigen
Gegenständen werden die Berichte und Vorstellungen,
unter der Ueberschrift:
an den königlich-baierischen obersten
Rechnungshof,
mumittelbar an ihn gerichrer, und dem Prsidenren
zur Eröffnung und Vereheilung vorgelege.
Dieser läße alsdann dieselben in das
Einlaufs-Protokoll eintragen; und nachdem
sie mit den vorhandenen Vorakten versehen
worden sind, dem IJnhalee der Gegenstände
1798
gemaͤß an den Direktor und unter die Raͤthe
vertheilen.
Das Einlaufs-Protokoll des vorigen
Tages wird jedesmal am folgenden dem Direktor
zur Einssche vorgelege.
Wir behalten Uns vor, in der Folge zur
Leitung der Geschafts-Repartitionen, wok
es Uns nöthig scheint, genauere und nähere
Bestimmungen zu treffen.
*
Zur Berathung über die eingekommenen
Gegenstände werden in jeder Woche
wenigstens zwei ordentliche, und, bei einem
Drange der Geschäfte, zugleich noch
die zu ihrer Erledigung erfoderlichen ausserordentlichen
Sizungen gehalten. Hiebei hält
der Präsident die Umfrage, spricht den Beschluß
nach der Stimmen-Mehrheit aus,
und sorgt für dessen richtige Eintrazung in
das Protokoll.
g. 25.
Die Ausfertigungen geschehen in Unserm
Namen. Sie werden von dem Praͤsidenten
unterzeichnet, von dem Sekretaͤr kontrasignirt,
und mit dem Siegel des obersten Rechnungshofes,
welches gleich jenen der übrigen Ministerial-Sektionen
Unser Wappen fuͤhrt,
und die Umschrift
„Koͤniglich-baierischer
Rechnungshof“
hat, versehen.
oberster
g. 26.
Nach der Expedition werden die Ausfertigungs-Entwürfe
mit den Akten zur Re-