Metadata : Das Lehrlingswesen und die Berufserziehung des gewerblichen Nachwuchses.

le.  Das  Lehrlingswesen  im  Handel.

Korreferent  Herr  Dr.  Hugo  Kanter,  Volkswirtschaftlicher  Beirat  der
Handelskammer  Braunschweig.

Sehr  geehrte  Damen  und  Herren!  Bei  der  Darstellung  der
großen  Gesichtspunkte  für  die  Fragen  des  Lehrlingswesens  im  Handel
stehen  als  Hilfsmittel  neben  dem  neuen  Materiale,  das  die  Zentralstelle
  gesammelt  hat,  die  Schriften  des  Deutsch-nationalen  Handlungsgehilfenverbandes
  und  des  Verbandes  deutscher  Handlungsgehilfen
zu  Leipzig,  sowie  vor  allem  die  Veröffentlichungen  des  Verbandes
für  das  kaufmännische  Unterrichtswesen  zur  Verfügung.  Vielfach
schöpfe  ich  aber  aus  den  Ergebnissen  eigener  Beobachtungen  während
langjähriger  Studien  und  einer  nunmehr  zehnjährigen  praktischen
Tätigkeit  als  Fortbildungsschulmann  und  Handelskammerbeamter.
Auch  an  den  Arbeiten  des  Deutschen  Verbandes  für  das  kaufmännische
Unterrichtswesen  habe  ich  mich,  gerade  soweit  Fragen  des  Lehrlingswesens
  in  Betracht  kommen,  vielfach  beteiligen  dürfen.

Die  Aufgabe  dieses  Referats.  ist,  die  vorhandenen  Zustände  zu
schildern  und  kurz  die  Vorschläge  kritisch  zu  betrachten,  die  für
Reformen  gemacht  werden.

Die  grundlegende  Frage  bei  Erörterungen  der  Frage  der  Fachbildung
  ist  wohl  die,  zu  welchem  Berufe  der  Schüler  herangebildet
werden  soll.  Gerade  bei  Beantwortung  dieser  Fragen  scheint  man
bisher  etwas  oberflächlich  vorgegangen  zu  sein.  Offenbar  hält  man
es  für  selbstverständlich,  daß  die  Frage,  zu  welchem  Berufe  der  kaufmännische
  Lehrling  vorbereitet  werden  soll,  ohne  weiteres  dahin
beantwortet  wird:  zum  Kaufmann.

Hierbei  läßt  man  schon  außer  Acht,  daß  das  Wort  Kaufmann  in
unserem  sozialen  und  wirtschäftlichen  Leben  keine  schärfere  umrissene
Begriffsbestimmung  mehr  bildet,  daß  wir  einen  kleinen  Dorfkrämer
ebenso  im  gewöhnlichen  Sprachgebrauche  mit  Kaufmann  titulieren
wie  den  Groß-Reeder  in  Hamburg.  Sodann  ist  vor  allem  zu  beachten,
daß  üblicherweise  auck-  bie  zahlreichen  abhängigen  Hilfspersonen  des
Handels  im  täglichen  Leben  —  nicht  vom  Juristen  —  als  Kaufmann
bezeichnet  werden.  Offenbar  aber  ist  es,  daß  bei  der  Heranbildung
des  jungen  Mannes  zu  leitenden  Stellungen  in  großen  Unternehmungen,
  sei  es  in  der  Industrie,  im  Großhandel  oder  im  Kleinhandel,
  ganz  andere  Erfordernisse  zu  erfüllen  sind  wie  bei  der  Ausbildung
  zum  allein  arbeitenden  Agenten  oder  zum  Kleindetaillisten
der  Vorstadt  oder  aber  gar  zum  abhängigen  Teilfunktionär.  Über

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