Metadata : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1827. (4)

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bB  Katholischetbeologische  Fakultaͤt.

Die  Encyklopädie  der  theologischen  Wissenschaften  trägt  D.  v.  Drey
um  4  Uhr  vor.  6

Die  bistorisch-kritische  Einleitung  in  die  Bücher  des  alten  Bundes
trägt  D.  Herbst  drelmal  vor.

Oen  gesetßlichen  Theil  des  Pentateuchs  erläutert  Derselbe  cursorisch  in
zwei  wöchentlichen  Stunden.

Dle  Welssagungen  des  Jesa  jas  erklärt  Derselbe  dreimal.

Das  Evangelium  des  Matthäus  erklärt  D.  Feilmoser  täglich,  und  den
ersten  Brlef  an  die  Korinther  zweimal  in  der  Woche.

Die  allgemweine  biblische  Hermen  eutik  trägt  Derselbe  nach  Arigler  drelmal
  vor.

Den  ersten  Theil  der  Kirchengeschichte  trägt  Prof.  Möhler  in  sieben.
wöchentlichen  Stunden  vor.

Die  Patrologie  der  ersten  drei  Jahrhunderte  lehrt  Derselbe  zweimal;
auch  erklärt  er  auserlesene  Stücke  von  Kirchenschriftstellern.

Die  katbolische  Dogmatik  traͤgt  D.  v.  Drey  um  10  Uhr  und  theilweise  um
Uhr  vor.

Die  Moral-Theolosie  lehrt  D.  Hirscher  sechsmal  in  der  Woche.

Die  Homiletik  und  Katechetik  trägt  Derselbe  in  vier  wdchentlichen  Stunden
  vor;  auch  erörtert  er  auserlesene  Abschnitte  der  Evangelien  zum  homils
Kichen  Gebrauche.

Rechtswissenschaft.

Encyklopädle  und  Methodologle  der  Rechtswissenschaft  lehrt  nach
einem  den  Zudbrern  mttzutheilenden  Entwurfe,  mit  Rücksicht  auf  „Falk’s  juristische
ercyelopäot-,  zweite  Aueg.  Kiel  1825“  viermal  in  der  Woche  um  5  Uhr  Pros.
D.  K.  Wichrer.