Full text: Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes. 1867. (1)

– 155 — 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Ausgabe.  Betrag. 
Kapitel.  Titel. 
 
Rthlr. Rthlr. 
5. Militairverwaltung. 
Für sämmtliche Bedürfnisse der Militairver- 
waltung, und zwar für 300,000 Mann 
à 225 Thlr., unter Berücksichtigung der 
Erlasse, welche einzelnen Bundesstaaten ge- 
währt sind. — 66,417,573 
Diese Summe wird nach dem Resultate der im 
Dezember 1867. stattfindenden Volkszählung 
anderweit festgestellt. 
Summe Kap. 5. für sich 
6. Marineverwaltung. 
Centralverwaltung. 
1. Besoldungen . . .. — 54,750 
2. Andere persönliche Ausgaben ... — 7,800 
3. Sächliche Ausgaben . ... — 7,300 
Verwaltungsbehörden. 
4.   Persönliche Ausgaben der Intendantur – 20,200 
5.   Sächliche Ausgaben derselben . — 3,200 
6. Persönliche Ausgaben der Lokalverwaltung. — 18,250 
Militairpersonal. 
7. Kommandobehörden ... —- 23,510 
8. Sonstiges Militairpersonal. .. . . .. . . . . .. . — 769,228 
  Indiensthaltung der Fahrzeuge.  
9.   Persönliche Ausgaben.................. — 40,000 
10. Sächliche Ausgaben — 492,500 
Tit. 9. und 10. sind in sich und von einem 
Jahre in das andere übertragungsfähig. 
Krankenpflege. 
11. Persönliche Ausgaben . . . . ... — 28,060 
12. Sächliche Ausgaben . ... – 20,996 
13.   Serviskosten . . .. — 17,560 
14. Reisekosten ...... ... . . . . . . . . . . . . . . . .. — 36,500 
Latus – 1,539,854 
 
	        
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