Full text: Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes. 1867. (1)

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den Pflichten nach meinem besten Wissen und Gewissen genau erfüllen 
will, so wahr mir Gott helfe u. s. w. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Bundes-Insiegel. 
Gegeben Berlin, den 3. Dezember 1867. 
(L. S.) Wilhelm. 
Gr. v. Bismarck-Schönhausen. 
 
  
  
(Nr. 31.) Allerhöchster Präsidial-Erlaß vom 18. Dezember 1867., betreffend die Verwal- 
tung des Post- und Telegraphenwesens des Norddeutschen Bundes vom 
1. Januar 1868. ab. 
Zur Ausführung der im VIII. Abschnitt der Bundesverfassung über das Post- 
und Telegraphenwesen getroffenen, mit dem 1. Januar k. J. in Wirksamkeit 
tretenden Vorschriften bestimme Ich auf Ihren Bericht vom 16. d. M. Fol- 
gendes: 
 1) Die Verwaltung des Post- und Telegraphenwesens des Bundes wird 
unter Leitung des Bundeskanzlers von dem „General-Postamt des Nord- 
deutschen Bundes“ und der „General-Direktion der Telegraphen des 
Norddeutschen Bundes“ geführt. Diese Behörden bilden die I. beziehungs- 
weise II. Abtheilung des Bundeskanzler-Amts. 
2) Dem General-Postamte des Norddeutschen Bundes sind sämmtliche Ober- 
Postdirektionen des Bundes, sowie die Ober-Postämter in den freien 
und Hansestädten Lübeck, Bremen und Hamburg nebst den von diesen 
Behörden ressortirenden Postanstalten untergeordnet. 
3) Der General-Direktion der Telegraphen des Norddeutschen Bundes sind 
die vorhandenen Ober-Telegraphen-Inspektionen, welche fortan die Be- 
zeichnung „Telegraphen-Direktionen“ erhalten, sowie die Telegraphen- 
Direktion zu Schwerin nebst den von denselben ressortirenden Telegraphen- 
Stationen untergeordnet. 
4) Die Ober-Postdirektionen, Ober-Postämter und sonstigen Postanstalten, 
sowie die Telegraphen-Direktionen und Telegraphen-Stationen erhalten 
die Eigenschaft von Bundesbehörden und werden dem entsprechend be- 
zeichnet. 
Berlin, den 18. Dezember 1867. 
Wilhelm. 
Gr. v. Bismarck- Schönhausen. 
An den Kanzler des Norddeutschen Bundes. 
  
  
Redigirt im Büreau des Bundeskanzlers. 
Unveränderter Abdruck; Berlin (1893), Reichsdruckerei. 
 
	        
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