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Bundes-Gesetzblatt des
Norddeutschen Bundes.
№ 3.
(Nr. 6.) Allerhöchster Präsidial-Erlaß vom 12. August 1867., betreffend die Errichtung
des Bundeskanzler-Amtes.
Auf Ihren Bericht vom 10. d. M. genehmige Ich die Errichtung einer Behörde
für die dem Bundeskanzler obliegende Verwaltung und Beaufsichtigung
der, durch die Verfassung des Norddeutschen Bundes zu Gegenständen der Bundesverwaltung
gewordenen, beziehungsweise unter die Aufsicht des Bundes-Präsidiums
gestellten Angelegenheiten, sowie für die Ihnen, als Bundeskanzler, zustehende
Bearbeitung der übrigen Bundes-Angelegenheiten. Diese Behörde soll
den Namen „Bundeskanzler-Amt" führen und unter Ihrer unmittelbaren Leitung
stehen. Zum Präsidenten derselben will Ich den Wirklichen Geheimen Ober-Regierungsrath
und Ministerialdirektor Delbrück ernennen.
Bad Ems, den 12. August 1867.
Wilhelm.
Gr. v. Bismarck-Schönhausen.
An den Kanzler des Norddeutschen Bundes.
Redigirt im Büreau des Bundeskanzlers.
Unveränderter Abdruck; Berlin (1891), Reichsdruckerei.
Bundes-Gesetzbl. 1867. 5
Ausgegeben zu Berlin den 17. August 1867.