Full text : Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes. 1867. (1)

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Bundes-Gesetzblatt des

Norddeutschen  Bundes.
№  3.

 

 

 

(Nr.  6.)  Allerhöchster  Präsidial-Erlaß  vom  12.  August  1867.,  betreffend  die  Errichtung
des  Bundeskanzler-Amtes.

Auf  Ihren  Bericht  vom  10.  d.  M.  genehmige  Ich  die  Errichtung  einer  Behörde
  für  die  dem  Bundeskanzler  obliegende  Verwaltung  und  Beaufsichtigung
der,  durch  die  Verfassung  des  Norddeutschen  Bundes  zu  Gegenständen  der  Bundesverwaltung
  gewordenen,  beziehungsweise  unter  die  Aufsicht  des  Bundes-Präsidiums
  gestellten  Angelegenheiten,  sowie  für  die  Ihnen,  als  Bundeskanzler,  zustehende
  Bearbeitung  der  übrigen  Bundes-Angelegenheiten.  Diese  Behörde  soll
den  Namen  „Bundeskanzler-Amt"  führen  und  unter  Ihrer  unmittelbaren  Leitung
stehen.  Zum  Präsidenten  derselben  will  Ich  den  Wirklichen  Geheimen  Ober-Regierungsrath
  und  Ministerialdirektor  Delbrück  ernennen.

Bad  Ems,  den  12.  August  1867.
Wilhelm.
Gr.  v.  Bismarck-Schönhausen.

An  den  Kanzler  des  Norddeutschen  Bundes.

 

Redigirt  im  Büreau  des  Bundeskanzlers.
Unveränderter  Abdruck;  Berlin  (1891),  Reichsdruckerei.
Bundes-Gesetzbl.  1867.  5

 

Ausgegeben  zu  Berlin  den  17.  August  1867.