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Zollsätze
für die
Anlage 4.
Einfuhr aus dem Zollverein nach Oesterreich.
Benennung der Gegenstände.
Maaßstab
der
Verzollung.
Zoll-
betrag.
Fl. Kr.
2.
1. Landwirthschaftliche Erzengnisse.
Getreide, Hülsenfrüchte, Mehl und Mahlprodukte:
a) Weizen, Spelz (Dinkel), Halbgetreide, Heidekorn oder Buchweizen, Hirse,
Mais (türkischer Weizen, Kukurutz), Roggen, Bohnen, Erbsen, Linsen,
Wicken, Juckererbsen (Zizern), Gerste und Malz, dann Hafer .
b.) Mehl und Mahlprodukte (gerollte, geschrotete und geschälte Körner,
Graupen, Grütze, Gries) .... . . . . . . ..
c) Stärkegummi (Dextrin, Leogomme) . . . . . ... . .. .. . .. . ... .. .. . .. . . ..
Gemüse, Obst und andere Garten- und Feldfrüchte:
a) Gartengewächse, frische, d. i. Gemüse und Krautarten, Kartoffeln und
Rüben, eßbare Wurzeln, Pilze, Schwämme, einschließlich der Trüffeln,
Knoblauch, Schnittlauch, Porri, Zwiebeln, auch Blumen- und Meer-
zwiebeln.
Obst, frisches, als: Aepfel, Ananas, Aprikosen, Birnen, Johannis-
beeren, Kirschen, Kürbisse, Melonen, Mirabellen, Mispeln, Hasel- und
welsche Nüsse, frische, grüne, unausgeschälte, Pfirsiche, Pflaumen,
Quitten, Schlehen, Stachelbeeren, dann Waldbeeren aller Art, z. B.
Berberitz-, Brom-, Erd- und Heidelbeeren.
Bast, roher, Binsen, Schilfe, Rohre (Dach- und Weberrohr, auch
gespalten, geschnitten und gespitzt zu Weberkämmen), Schachtelhalm,
Flechten, Moose, Feuerschwamm, roher, Holzzunder (d. i. vermodertes
Holz von Buchen, Fichten etc.).
frei
frei
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