Maaßstab Zoll-
Benennung der Gegenstände. der betrag.
No. Verzollung.
Fl. Kr.
25 Leinengarne, d. i. Garne aus Flachs, Hauf, Werg oder anderen vegetabilischen
Spinnstoffen, mit Ausnahme der Baumwolle:
a) Handgespinnst, roh, d. i. weder gebleicht, noch gefärbt oder gezwirnt 1 Ztr. frei
b) Maschinengespinnst, roh, d. i. weder gebleicht, noch gefärbt oder gezwirnt. " — 75
c) Gebleicht (auch blos abgekocht), geäschert (gebückt) oder gefärbt (jedoch
nicht gezwirnt) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . ....... . . . . .. .. . . . . . . . . . . .. " 2 50
d) Gezwirnt....................................................... " 6
26 Wollengarne (d. i. Garne aus Wolle oder anderen Thierhaaren):
a) 1. Streichgarn,
2. Kammgarn, hartes (Weftgarn)
beide, (Ziffer 1. u. 2.), roh, d. i. weder gefärbt, noch drei- oder mehr-
drähtig gezwlrnt: ... .... . . . . . . . .. " — 75
b) Kammgarn, weiches, roh, d. i. weder gefärbt, noch drei- oder mehr-
drähtig gezwirnt ... . . .. . . ... " 4 —
c) Wollengarn, gefärbt oder drei- oder mehrdrähtig gezwirnt " 6 —
VIII. Webe-- und Wirkwaaren, Kleidungen und Putzwaaren.
27 Baumwollwaaren, d. i. Webe- und Wirkwaaren aus Baumwolle, oder aus
Baumwolle und Leinen, auch in Verbindung mit Metallfäden oder gespon-
nenem Glase, jedoch ohne Beimischung von Seide, Wolle oder anderen
Thierhaaren:
a) Dochte, gewebte, Gitter (Marly), Gurten, Netze, d. i. Fisch-, Pferde.)
Vogel- und ähnliche grobe Netze, auch gesteifte Futternetze " 15 —
b) 1. Glatte (nicht gemusterte), rohe (d. i. aus rohem Garn verfertigte)
dichte Webewaaren, auch kroisirt, geköpert, gerauht oder appretirt,
gebleicht, gefärbt;
2. Gemusterte, rohe, dichte Webewaaren.
Alle diese unter 1. und 2. genannten Webewaaren, mit Ausnahme
der roth gefärbten (Rougewaaren) und der unter c. begriffenen Waaren. " 20 —
c)
1. Gemusterte dichte Webewaaren, gebleicht, gefärbt;
2. Alle mehrfarbigen und alle roth gefärbten glatten, dichten Webe-
waaren;
3. Alle Sammete und sammetartigen Gewebe (mit aufgeschnittenem oder
nicht aufgeschnittenem Flor),
.