Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1830. (7)

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b)  Die  Bestellung  von  zehn  geprüften  Rechts,  Candidaten  zu  Referendären  zweiter  Classe  hetreffend.

Diejenigen  zehn  Rechts-Candidaten,  welche  nach  der  vorstehenden  Verfügung  die
erste  Dienst-Prüfung  genügend  erstanden  haben,  sind  zu  Referendären  zweiter  Elasse,
ihrem  Ansuchen  gemäáß,  bestellt  und  für  die  erste  Hälfte  ihres  Dienst-Probejahrs  den
K.  Gerichtshöfen  nachstehendermaßen  zugetheilt  worden:

I.  dem  K.  Gerichtshofe  zu  Eßlingen:
1)  Geyer,
2)  Steudel,
5)  Kauffmannz
II.  dem  K.  Gerichtshofe  zu  Tübingen:
1)  Staib,
2)  Spittler;
III.  dem  K.  Gerichtshofe  zu  Ellwangen:
1)  Lang,
2)  Kornmann,
5)  Kaußler;
IV.  dem  K.  Gerichtshofe  zu  Ulm:
1)  Cleß,
2)  Frey.

Die  vorbenannten  Referendäre  haben  sich  nunmehr  bei  den  bezeichneten  Gerichtshöfen
  zur  Dienstleistung  anzumelden,  und  von  den  Lebrern  wird  die  gewöhnliche  Anzeige
von  der  Statt  gehabten  Beeidigung  gewärtigt.

Stuttgart  den  28.  December  1329.  Mauckler.

8)  Der  Departements  der  Justiz,  des  Innern  und
der  Finanzen:
Der  Ministerien  der  Justiz,  des  Innern  und  der  Finanzen.

Bekanntmachung,  betreffend  die  Regulirung  der  Kost=  und  Heilzungs-Preiße  für  die  Gefangenen
bei  den  Bezirks-Aemtern  auf  die  zweite  Hälfte  des  Etate-Jahrs  18/8.

Die  Kost=  und  Heitzungs-Preiße  für  die  Gefangenen  bei  den  Bezirks-Aemtern  sint,