Benennung der Gegenstände.
Maaß-
stab der
Ver-
zollung.
Abgabensätze
nach dem
30-Thaler-
Fuß.
Rthlr. Sgr.
nach dem
52-Gulden-
Fuß.
29
30
31
32
c) Waaren aus Halbedelsteinen, auch in Verbindung mit anderen
Materialien, soweit sie dadurch nicht unter die kurzen Waaren
fallen
d) Waaren aus allen anderen Steinen, mit Ausnahme der Statuen:
1) Außer Verbindung mit anderen Materialien oder nur in
Verbindung mit Holz oder Eisen, ohne Politur und Lack
2) In Verbindung mit anderen Materialien, auch Meerschaum-
waaren, alle diese Waaren, soweit sie nicht unter die
kurzen Waaren falllen . ..
Steinkohlen, Braunkohlen, Torf, Torfkohlen
Stroh-, Rohr- und Bastwaaren:
a) Bürsten und Besen aus Binsen, Gras, Schilf, Heidekrautwurzeln
oder Reisstroh, auch in Verbindung mit Holz ohne Politur und
Lack, ordinaire Matten und Fußdecken von Bast, Stroh, Gras,
Seegras, Binsen und Schilf, ungefärbt
b) Vorgenannte Matten und Fußdecken, gefärbt
c) Hüte aus Holzspan ohne Garnitur; Strohbänder aller Art
d) Stroh- und Bastgeflechte, mit Ausnahme der Strohbänder;
Decken von ungespaltenem Stroh
e) Hüte aus Stroh, Rohr, Bast, Binsen, Fischbein und Palm-
blättern, ohne Garnitur . ..
f) Hüte aus den vorgenannten Materialien oder aus Holzspan, mit
Garnitur................................................
Theer; Pech; Harze aller Art; Asphalt (Bergtheer), Theeröle, roh
und gereinigt, auch Benzin und Karbolsäure (Kreosot)) Harzöl;
Terpentin; Terpentinöl ......... ... . .. ... . . .. . . . . . . . .. ....
Thiere und thierische Produkte:
a) Geflügel aller Art; Wildpret, kleines (Hasen und Kaninchen);
alles lebende Wild; Fische, frische und Flußkrebse; Biber,
Frösche, Ottern, Schnecken
1 Ztr.
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1 Stück
frei
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45
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