Maaß-. Abgabensätze
stab der
Benennung der Gegenstände. Ver- nach dem -30-Thaler- nach dem 52½-Gulden-
zollung. Fuß. Fuß.
Rthlr. Sgr. Fl. Kr.
35 Wachstuch, Wachsmusselin, Wachstafft:
a) Grobes unbedrucktes Wachstuch (Packtuch) . 1 Ztr.— 20 1 10
b) Alles anden . .. ............... " 2 — 3 30
36 Wolle, sowie Waaren daraus:
a) Wolle, rohe, gekämmte, gefärbte, gemahlene, auch in Abfällen. frei frei
b) Garn, auch mit Leinen oder Seide gemischt:
1) Einfaches, ungefärbt oder gefärbt; dublirtes, ungefärbt. 1 Ztr. - 15 -- 52
2) Dublirtes gefärbt; drei- oder mehrfach gezwirntes, unge-
färbt oder gefärbt . . . . . . . . .. ... .. . ... " 4 -- 7 —
c) Waaren aus Wolle allein oder in Verbindung mit Baumwolle,
Leinen oder Metallfäden:
1) Stickereien, Spitzen und Tülle " 30 — 52 30
2) Bedruckte Waaren aller Art . . . . . . . . . .. . . . . ...... " 25 — 43 45
3) Unbedruckte, ungewalkte Waaren; Posamentier- und Knopf-
macher-Waaren auch Gespinnste in Verbindung mit Metall-
fäden .. . .. . . . . . . . . . .. . . . .. . .. .. . . ... . .. . . .. . . . .. 20 — 35 —
4) Unbedruckte, gewalkte Tuch-, Zeug- und Filz-Waaren;
Strumpfwaaren; Fußteppiche " 10 —— 17 30
5) Tuchleisten . . .. ... frei frei
Anmerk. Unter Wolle und Wollenwaaren sind überall in dieser An-
lage auch Ziegen-, Hasen-, Kaninchen- und Biberhaare
und Waaren daraus begriffen.
37 Zink und Zinkwaaren:
a) Rohes Zink; altes Bruchzink . frei frei.
b) Zinkbleche................................................ 1 Ztr. - 15 — 52
c) Grobe Zinkwaaren, auch in Verbindung mit Holz- oder Eisen
ohne Politur und Lack; Draht............................ " 1 — 1 45
d) Feine, auch lackirte Zinkwaaren; ingleichen Zinkwaaren in Ver-
bindung mit anderen Materialien, soweit sie dadurch nicht unter
die kurzen Waaren fallen . . . . ... " 4 -- 7 -