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Benennung der Gegenstände.
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Kautschuck und Guttapercha, sowie Waaren daraus:
a) Kautschuck in der ursprünglichen Form von Schuhen, Flaschen etc.;
Guttapercha, roh, ungereinigt oder gereinigt...........................................
b) Kautschuckfäden außer Verbindung mit anderen Materialien, oder
mit baumwollenem, leinenem oder wollenem rohem (nicht gebleichtem
oder gefärbtem) Garn nur dergestalt umsponnen, umflochten oder
umwickelt, daß sie ohne Ausdehnung noch deutlich erkannt werden
können; Kautschuckplatten; aufgelöstes Kautschuck....................................
c) Grobe Schuhmacher-, Sattler-, Riemer- und Täschnerwaaren, sowie
andere Waaren aus unlackirtem, ungefärbtem, unbedrucktem Kautschuck,
alle diese Waaren auch in Verbindung mit anderen Materialien, soweit
sie dadurch nicht unter Nr. 20. fallen; übersponnene Kautschuckfäden.
d) Waaren aus lackirtem, gefärbtem oder bedrucktem Kautschuck, auch
in Verbindung mit anderen Materialien, soweit sie dadurch nicht
unter Nr. 20. fallen; feine Schuhe . . ..
c)
d)
e) Gewebe aller Art mit Kautschuck überzogen oder getränkt.
Anmerk. zu e. Kautschuck-Drucktücher für Fabriken und Kratzenleder, künstliches,
für Kratzenfabriken, beide auf Erlaubnißscheine unter Kontole......
t) Gewebe aus Kautschuckfäden in Verbindung mit anderen Spinn-
materialien . . . . . . . .
Anmerk. zu b. bis f. Waaren aus Guttapercha werden wie Waaren aus Kautschuck
behandelt.
Kleider und Leibwäsche, fertige, auch Putzwaaren:
a) Von Seide oder Floretseide, auch in Verbindung mit Metallfäden.
b) Andere, soweit sie nicht nachstehend unter c. und e. genannt sind;
Herrenhüte von Seide, unstaffirt, staffirt oder garnirt; künstliche
Blumen zugerichtete Schmuckfeden.
c) Von Geweben mit Kautschuck oder Guttapercha überzogen oder ge-
tränkt, sowie aus Gummifäden in Verbindung mit anderen Spinn -
materialen . ... . . ..
d) Herrenhüte von Filz, aus Wolle oder anderen Thierhaaren, unstaffirt,
staffirt oder garnirt .. . . . . . . .
e) Leinene Leibwäshe. ..
Anmerk. Kleider und Wäsche, getragene oder gebrauchte, wenn sie nicht zum
Verkauf einghen ..... . . . . . .