Full text: Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes. 1870. (4)

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Benennung der Gegenstände. 
  
19. 
20. 
  
Kupfer und andere nicht besonders genannte unedle Metalle 
und Legirungen aus unedlen Metallen, sowie Waaren 
daraus: 
a) In rohem Zustande oder als alter Bruch; auch Kupfer und andere 
Scheidemünzen, insofern sie in einzelnen Vereinsstaaten eingeführt 
werden dürfen . . .. .. .. .. 
b) Geschmiedet oder gewalzt in Stangen oder Blechen, auch Draht. 
c) In Blechen und Draht, plattirt......... . . .. 
d) Waaren, und zwar: 
1) Kupferschmiede- und Gelbgießer-Waaren, als: Blasen, Bügel- 
eisen, Eimer, Gewichte, Gewinde, Haken, Hähne, Kellen, 
Lampen, Leuchter, Lichtputzen, Mörser, Riegel, Röhren, 
Schlösser, Schrauben-Bolzen und -Muttern, Schüsseln, Thür-, 
Fenster-, Truhen- und Wagenbeschläge, Waageschalen und ähn- 
liche grobe Waaren, auch in Verbindung mit Holz oder Eisen, 
ohne Politur und Lack; dann Drahtgewebe...................................... 
2) Andere, auch in Verbindung mit anderen Materialien, soweit 
sie dadurch nicht unter Nr. 20. fallen ............................................ 
Kurze Waaren, Ouincaillerien etc.: 
a) Waaren, ganz oder theilweise aus edlen Metallen, echten Perlen, 
Korallen oder Edelsteinen gefertigt; Taschenuhren; echtes Blattgold 
und Blattsilber..................................................................................... . . . 
b) Waaren, ganz oder theilweise aus Schildpatt, aus unedlen, echt 
vergoldeten oder versilberten, oder mit Gold oder Silber belegten 
Metallen gefertigt; Stutz- und Wanduhren, letztere mit Ausnahme 
der hölzernen Hängeuhren; unechtes Blattgold und Blattsilber; feine 
Galanterie- und Quincaillerie Waaren (Herren- und Frauenschmuck, 
Toiletten- und sogenannte Nippestischsachen u. s. w.) ganz oder 
theilweise aus Aluminium; ferner dergleichen Waaren aus anderen 
unedlen Metallen, jedoch fein gearbeitet und entweder mehr und 
weniger vergoldet oder versilbert oder auch vernirt, oder in Ver- 
bindung mit Alabaster, Elfenbein, Email, Halbedelsteinen und nach- 
geahmten Edelsteinen, Lava, Perlmutter oder auch mit Schnitzarbeiten, 
Pasten, Kameen, Ornamenten in Metallguß und dergleichen; Brillen 
und Operngucker; Fächer; feine bossirte Wachswaaren; Perrücken-
	        
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