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Benennung der Gegenstände.
19.
20.
Kupfer und andere nicht besonders genannte unedle Metalle
und Legirungen aus unedlen Metallen, sowie Waaren
daraus:
a) In rohem Zustande oder als alter Bruch; auch Kupfer und andere
Scheidemünzen, insofern sie in einzelnen Vereinsstaaten eingeführt
werden dürfen . . .. .. .. ..
b) Geschmiedet oder gewalzt in Stangen oder Blechen, auch Draht.
c) In Blechen und Draht, plattirt......... . . ..
d) Waaren, und zwar:
1) Kupferschmiede- und Gelbgießer-Waaren, als: Blasen, Bügel-
eisen, Eimer, Gewichte, Gewinde, Haken, Hähne, Kellen,
Lampen, Leuchter, Lichtputzen, Mörser, Riegel, Röhren,
Schlösser, Schrauben-Bolzen und -Muttern, Schüsseln, Thür-,
Fenster-, Truhen- und Wagenbeschläge, Waageschalen und ähn-
liche grobe Waaren, auch in Verbindung mit Holz oder Eisen,
ohne Politur und Lack; dann Drahtgewebe......................................
2) Andere, auch in Verbindung mit anderen Materialien, soweit
sie dadurch nicht unter Nr. 20. fallen ............................................
Kurze Waaren, Ouincaillerien etc.:
a) Waaren, ganz oder theilweise aus edlen Metallen, echten Perlen,
Korallen oder Edelsteinen gefertigt; Taschenuhren; echtes Blattgold
und Blattsilber..................................................................................... . . .
b) Waaren, ganz oder theilweise aus Schildpatt, aus unedlen, echt
vergoldeten oder versilberten, oder mit Gold oder Silber belegten
Metallen gefertigt; Stutz- und Wanduhren, letztere mit Ausnahme
der hölzernen Hängeuhren; unechtes Blattgold und Blattsilber; feine
Galanterie- und Quincaillerie Waaren (Herren- und Frauenschmuck,
Toiletten- und sogenannte Nippestischsachen u. s. w.) ganz oder
theilweise aus Aluminium; ferner dergleichen Waaren aus anderen
unedlen Metallen, jedoch fein gearbeitet und entweder mehr und
weniger vergoldet oder versilbert oder auch vernirt, oder in Ver-
bindung mit Alabaster, Elfenbein, Email, Halbedelsteinen und nach-
geahmten Edelsteinen, Lava, Perlmutter oder auch mit Schnitzarbeiten,
Pasten, Kameen, Ornamenten in Metallguß und dergleichen; Brillen
und Operngucker; Fächer; feine bossirte Wachswaaren; Perrücken-