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Benennung der Gegenstände.
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macherarbeit; Regen- und Sonnenschirme; Wachsperlen; ingleichen
Waaren aus Gespinnsten von Baumwolle, Leinen, Seide, Wolle
oder anderen Thierhaaren, welche mit animalischen oder vegetabilischen
Schnitzstoffen, unedlen Metallen, Glas, Kautschuck, Guttapercha,
Leder, Ledertuch (leather cloth), Papier, Pappe, Stroh oder
Thonwaaren verbunden und nicht besonders tarifirt sind, z. B. Knöpfe
auf Holzformen und dergl. ................................................... .. . ...
Leder und Lederwaaren:
a) Leder aller Art, mit Ausnahme des nachstehend unter b. genannten;
Juchtenleder, auch gefärbtes; Pergament; Stiefelschäfte..........
b) Brüsseler und Dänisches Handschuhleder; auch Korduan, Marokin,
Saffian und alles gefärbte und lackirte Leder, mit Ausnahme von
Juchtenleder........................................................................................ .... ......
Anmerk. zu b. Halbgare, sowie bereits gegerbte, noch nicht gefärbte oder
weiter zugerichtete Ziegen- und Schaaffelle .......... ...... . ... . .. . ..
c) Grobe Schuhmacher-, Sattler-, Riemer· und Täschnerwaaren, sowie
andere Waaren aus lohgarem, lohrothem oder blos geschwärztem
Leder, alle diese Waaren auch in Verbindung mit anderen Materia-
lien, soweit sie dadurch nicht unter Nr. 20. fallen................................
Anmerk. zu c. Grobe Schuhmacher- und Täschner-Waaren aus grauer Pack-
leinwand, Segeltuch, roher Leinwand, rohem Zwillich oder
Drillich, oder grobem unbedrucktem Wachstuch werden wie
Waaren aus Leder behandelt.
d) Feine Lederwaaren von Korduan, Saffian, Marokin, Brüsseler und
Dänischem Leder, von sämisch- und weißgarem Leder, von gefärb-
tem oder lackirtem Leder und Pergament, auch in Verbindung mit
anderen Materialien, soweit sie dadurch nicht unter Nr. 20. fallen;
feine Schuhe aller Art .. .. . ... ........·...... ..·..........·.
e) Handschuhe ................................. ...............
Leinengarn, Leinwand und andere Leienwaaren, d. i. Garn
und Webe- oder Wirkwaaren aus Flachs oder anderen vegetabilischen
Spinnstoffen, mit Ausnahme der Baumwolle:
a) Garn mit Ausnahme des unter b. genannten:
1) von Flachs oder Hanf:
) Maschinengespinst ............... ..
)Handgespinnst............................. .......