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Maaßstab
der
Verzollung.
Abgabensätze
Für Tara wird vergütet
nach dem
30-Thaler-Fuß.
Thlr. Sgr.
nach dem
52 1/2-Gulden-Fuß,
Fl. Xr.
vom Zentner
Brutto-Gewicht:
Pfund.
1 Zentner
1 Zentner
1 Zentner
1 Zentner
1 Zentner
1 Zentner
1 Zentner
1 Zentner
11 —
20 —
frei
5
-
19 15
frei
22 in Kisten.
12 in Fässern, Seronen (nicht von Thier-
häuten) und Kanasserkörben.
in
8 in Körben.
4 in Ballen aus Schilf, Bast und Binsen.
2 in Ballen anderer Art.
16 in Fässern.
13 in Körben.
12 in Kanasserkörben.
6 in Ballen.
Bel Zigarren außer der vorstehen-
den für die äußere Umschließung
noch 24 Pfund, falls, die Zigarren
in kleinen Kisten, und 12 Pfund,
falls sie in Körbchen oder Pappkästen
verpackt sind.
23 in Kisten.
Für Brod- (Gut- ) Zucker, Kandis-,
Bruch- oder Lumpenzucker:
14 in Fässern mit Dauben von Eichen- und
anderem harten Holze.
10 in anderen Fässern.
13 in Kisten.
7 in Körben.
Für Rohzucker und Farin (Zucker-
mehl), sowie gestoßenen Zucker:
13 in Fässern mit Dauben von Eichen- und
anderem harten Holze.
10 in anderen Fässern.
13 in Kisten.
8 in außereuropäischen Rohrgeflechten (Ka-
nassers, Kranjans).
7 in anderen Körben.
4 in Ballen.
11 in Fässern.