Full text: Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes. 1870. (4)

— 333 — 
Formular C. 
Zeugniß 
über die vor vollständiger Zurücklegung der vorschriftsmäßigen Fahrzeit 
bestandene Prüfung 
zum 
Steuermann auf großer Fahrt. 
Der (Matrose N. N.) [Vor- und Zunamen], geboren zu (N. N.), den . .ten 
.......... 18..,  wohnaft in (N.N.), 
welcher nach Ablauf seines fünfzehnten Lebensjahres (N. N.) Monate zur See 
und davon (N. N.) Monate als Vollmatrose auf Segelschiffen der Handels- 
marine, (N. N.) Monate als Matrose I. (II.) Klasse in der Bundes-Kriegs- 
marine gefahren ist, hat die mit ihm angestellte Prüfung zum Steuermann 
auf großer Fahrt (mit Auszeichnung) bestanden. 
Demselben kann jedoch die Befugniß, den Steuermannsdienst auf Deutschen 
Kauffahrteischiffen in großer Fahrt zu verrichten, erst dann beigelegt werden, wenn 
er mindestens noch (N. N.) Monate als Vollmatrose auf Kauffahrteischiffen oder 
als Matrose I. oder II. Klasse in der Bundes-Kriegsmarine und zwar mindestens 
(N. N.) Monate auf einem Segelschiff gefahren sein wird. 
.......... ,den.....ten .............................18.. 
Die Prüfungs-Kommission. 
(Siegel.) (Unterschriften.) 
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