Full text: Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes. 1870. (4)

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Tit. 18. 19. und 20. übertragen sich von 
einem Jahre in das andere. 
Kapitel Ausgabe.  Betrag. 
Titel. 
Rthlr. Rthlr. 
Transport — 81,250 
Verwaltungsbehörden. 
4. Persönliche Ausgaben der Marine-Intendantur — 22,250 
5. Sächliche Ausgaben derselben — 1,800 
6.   Persönliche Ausgaben der Lokalbehörden — 30,940 
7. Rechtspflege und Seelsorge . . .. — 10,567 
Militairpersonal. 
8. Persönliche Ausgaben — 1,086,990 
Indiensthaltung der Fahrzeuge. 
9. Persönliche Ausgaben — 50,000 
10. Sächliche Ausgaben ...................... — 840,000 
Tit. 9. und 10. sind in sich und gegenseitig von 
einem Jahre in das andere übertragungsfähig. 
Krankenpflege. 
11.   Persönliche Ausgaben ................ — 39,320 
12. Sächliche Ausgaben — 32,500 
13.   Servis- und Garnison- Verwaltungskosten — 58,000 
14.   Reisekosten . . . . .. — 50,000 
Unterrichtswesen und für wissenschaftliche 
Zwecke. 
15. Persönliche Ausgaben ... — 5,650 
16. Sächliche Ausgaben — 6,660 
Material. 
17.   Persönliche Ausgaben .. . ... — 163,317 
18. Kosten des Werft- und Depotbetriebes im All- 
gemeinen und der Unterhaltung der Fahr-  
zeuge und ihres Inventars. — 920,000 
19. Unterhaltung der Gebäude — 38,000 
20.   Munition und Schießversuche und Unterhal- 
tung des Artilleriematerials — 100,000 
  
  
  
Latus 3,537,244
	        
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