Full text: Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes. 1870. (4)

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Bekanntmachung. 
(Nr. 532.) Auf Grund eines Beschlusses des Bundesrathes des Nord- 
deutschen Bundes fordere ich alle in dem französischen Heere dienenden Nord- 
deutschen hiermit auf, ungesäumt zurück zu kehren. 
Alle, welche dieser Aufforderung keine Folge leisten, werden auf die Strafen 
verwiesen, mit denen die Gesetze Denjenigen bedrohen, welcher die Waffen gegen 
das Vaterland trägt. 
Berlin, den 19. Juli 1870. 
Der Kanzler des Norddeutschen Bundes. 
Gr. v. Bismarck. Schönhausen. 
  
Redigirt im Büreau des Bundeskanzlers. 
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober- Hofbuchdruckerei 
(R v. Decker).