Full text: Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes. 1870. (4)

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(Nr. 427.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen 
des Norddeutschen Bundes « 
den bisherigen Königlich Preußischen Konsul Chr. A. Creighton zu 
Halifax 
zum Konsul des Norddeutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht. 
(Nr. 428.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen 
des Norddeutschen Bundes 
den Kaufmann J. Ziekursch zu Coquimbo (Chile) 
zum Konsul des Norddeutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht. 
  
(Nr. 429.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen 
des Norddeutschen Bundes 
den bisherigen Vizekonsul des Norddeutschen Bundes Dr. Hoyer zu 
Moskau 
zum Konsul des Norddeutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht. 
(Nr. 430.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen 
des Norddeutschen Bundes 
an Stelle des auf seinen Antrag ausgeschiedenen Bundeskonsuls Her- 
mann Vollmar in Barcelona, den Kaufmann Georg Vollmar 
zum Konsul des Norddeutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht. 
(Nr. 431.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen 
des Norddeutschen Bundes 
an Stelle des verstorbenen Bundeskonsuls Kressner in Palermo den 
Kaufmann Georg Kopp daselbst 
zum Konsul des Norddeutschen Bundes zu ernennen geruht. 
(Nr. 432.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen 
des Norddeutschen Bundes  
den bisherigen Königlich Preußischen Vizekonsul J. Uhler zu Mahon 
zum Konsul des Norddeutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht. 
  
Redigirt im Büreau des Bundeskanzlers. 
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober- Hofbuchdruckere 
(R. v. Decker).
	        
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