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2) Die übrigen zu Entlassungsprüfungen berechtigten höheren
Bürgerschulen.
(Militair-Ersatzinstruktion vom 26. März 1868. §. 154. Nr. 2. f.)
Königreich Preußen.
a. Provinz Pommern.
Die höhere Bürgerschule zu Wolgast.
b. Provinz Westphalen.
Die höhere Bürgerschule zu Bochum,
" » » » Witten.
c. Rheinprovinz.
Die höhere Bürgerschule zu Lennep.
d. Provinz Hannover.
Die Realklassen des Gymnasiums zu Lingen,
Die höhere Bürgerschule zu Uelzen.
e. Provinz Hessen-Nassau.
Die höhere Bürgerschule zu Cassel,
" Limburg,
" Geisenheim,
Die Selektenschule zu Frankfurt a. M.
F. Andere Lehranstalten.
(Militair-Ersatzinstruktion vom 26. März 1868. §. 154. Nr. 4.)
1. Oeffentliche Lehranstalten.
Großherzogthum Hessen.
Die polytechnische Schule zu Darmstadt.
2. Privat-Lehranstalten.
I. Königreich Preußen.
Die mathematische Abtheilung der höheren Gewerbeschule zu Frankfurt a. M.
II. Großherzogthum Hessen.
Die Lehr- und Erziehungsanstalt von Scharvogel zu Mainz,
" Dr. Nägler zu Offenbach.
III. freie Stadt Lübeck.
Die von Großheim'sche (Brun'sche Realschule zu Lübeck
Die Real-Lehranstalt von F. H. Petri daselbst.
(Nr. 568.)