Full text: Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes. 1870. (4)

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(Nr. 598.) Protokoll, betreffend die Vereinbarung zwischen dem Norddeutschen Bunde, 
Baden und Hessen über Gründung des Deutschen Bundes und Annahme 
der Bundesverfassung. Vom 15. November 1870. 
Verhandelt Versailles, den 15. November 1870. 
Nachdem Seine Majestät der König von Preußen, im Namen des Norddeut- 
schen Bundes, Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Baden und Seine 
Königliche Hoheit der Großherzog von Hessen und bei Rhein übereingekommen 
sind, über die Gründung eines Deutschen Bundes in Verhandlung zu treten und 
zu diesem Zwecke bevollmächtigt haben, und zwar: 
Seine Majestät der König von Preußen, im Namen des Nord- 
deutschen Bundes: 
den Kanzler des Norddeutschen Bundes, Allerhöchstihren Präsidenten 
des Staatsministeriums und Minister der auswärtigen Ange- 
legenheiten Grafen Otto v. Bismarck-Schönhausen, 
den Königlich Sächsischen Staatsminister der Finanzen und der 
auswärtigen Angelegenheiten Richard Freiherrn v. Friesen 
und 
den Präsidenten des Bundeskanzler-Amts, Allerhöchstihren Staats- 
Minister Martin Friedrich Rudolph Delbrück, 
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Baden: 
Allerhöchstihren Präsidenten des Staatsministeriums und Staats- 
minister des Innern Dr. Julius Jolly und 
Allerhöchstihren Präsidenten des Ministeriums des Großherzog- 
lichen Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten Rudolf 
v. Freydorf; 
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Hessen und bei 
Rhein: 
Allerhöchstihren Präsidenten des Gesammtministeriums und Mi- 
nister des Großherzoglichen Hauses und des Aeußern sowie des 
Innern, Wirklichen Geheimen Rath Freiherrn Reinhard 
v. Dalwigk zu Lichtenfels und 
Allerhöchstihren außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten 
Minister, Geheimen Legationsrath Karl Hofmann, 
sind diese Bevollmächtigten in Versailles zusammengetreten und haben sich, nach 
gegenseitiger Vorlegung und Anerkennung ihrer Vollmachten, über die anliegende 
Verfassung des Deutschen Bundes verständigt.  
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