— 162 —
Minderjährigen, welche das sechzehnte Lebensjahr zurückgelegt haben, oder
Verschwendern kann über Thatsachen, welche in Handlungen derselben bestehen
oder Gegenstand ihrer Wahrnehmung gewesen sind, der Eid zugeschoben oder
zurückgeschoben werden, sofern dies von dem Gericht auf Antrag des Gegners
nach den Umständen des Falles für zulässig erklärt wird.
§. 436.
Sind mehrere gesetzliche Vertreter vorhanden, so finden die Vorschriften
des §. 434 entsprechende Anwendung. Betrifft der Eid die eigenen Handlungen
oder Wahrnehmungen nur einiger oder eines der Vertreter, so ist er von den
übrigen nicht zu leisten.
§. 437.
Ist das Ergebniß der Verhandlungen und einer etwaigen Beweisaufnahme
nicht ausreichend, um die Ueberzeugung des Gerichts von der Wahrheit oder.
Unwahrheit der zu erweisenden Thatsache zu begründen, so kann das Gericht der
einen oder der anderen Partei über eine streitige Thatsache einen Eid auferlegen.
§. 438.
Der richterliche Eid kann allen Streitgenossen oder gesetzlichen Vertretern,
er kann einigen oder einem derselben auferlegt werden.
§. 439.
Die Bestimmungen der §§. 422—433, 435 finden auf den richterlichen
Eid entsprechende Anwendung.
Ist der Schwurpflichtige wegen wissentlicher Verletzung der Eidespflicht
rechtskräftig verurtheilt, so ist der Antrag des Gegners, den richterlichen Eid
zurückzunehmen, gerechtfertigt, wenngleich der Gegner schon vor der Auferlegung
des Eides von dieser Verurtheilung Kenntniß gehabt hat.
Der richterliche Eid wird durch bedingtes Urtheil auferlegt.
Elfter Titel.
Verfahren bei der Abnahme von Eiden.
§. 440.
Der Eid muß von dem Schwurpflichtigen in Person geleistet werden.
§. 441.
Das Prozeßgericht kann anordnen, daß die Eidesleistung vor einem seiner
Mitglieder oder vor einem anderen Gericht erfolge, wenn der Schwurpflichtige
am Erscheinen vor dem Prozeßgerichte verhindert ist oder in großer Entfernung
von dem Sitze desselben sich aufhält.
Die Eidesleistung der Landesherren und der Mitglieder der landesherrlichen
Familien sowie der Mitglieder der Fürstlichen Familie Hohenzollern erfolgt in
der Wohnung derselben vor einem Mitgliede des Prozeßgerichts oder vor einem
anderen Gerichte.