Metadata : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1915 (2)

716  Nr.  126.  1915.

für  den  Halbries  von  500  Bogen

bisher  künftig
Nr.  6.  Weißes  Kanzleipapier  6¾  kg  10  J  25  8  11  4  15  3,
Kr.  10.  Desgleicheen  6¾  kg  12  „  90  „  15  „  00  „

Nr.  11.  Desgleichen
Nr.  11M.  Desgleichen,  mattsatiniert,
·  fürSchreibmaschinen..61X2kgs7,,20»8,,0·0,,
Nr.  12.  Desgleichen  für  Schreib-  ·
maschinen-Durchschläge.-)kgö

Nr.  12  a.  Desgleichen  für  Schreib-777



6⅛  kg  7  L  20  «  8  »  00

is
77  (0  77  7  77  50  77  “

maschinen-Durchschlige  3½  kg  4  „  70  „  5,„  25  „„
Nr.  13.  Weißes  Briefpapeier  5⅛  kg  5  „  75  „  6,,  30  „
Nr.  13M.  Desgleichen,  mattsatiniert,

für  Schreibmaschinen  5½⅛½  kge  5  „  75  „  6,,  30  „„

Schwerin,  den  28.  Juli  1915.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Staatsministerium.
Langfeld.  L.  v.  Meerheimb.

(2)  Bekanntmachung  vom  31.  Juli  1915,  betreffend  Nachlese.

Nach  anderweitigem  Vorgange  empfiehlt  es  sich  im  Interesse  der  Volksernährung
  und  um  auch  die  Schuljugend  in  der  Kriegszeit  zum  vaterländischen
Dienste  heranzuziehen,  möglichst  allgemein  im  Einvernehmen  mit  den  Grundstücksbesitzern
  auf  Feldern  und  in  Gärten  eine  Nachlese  der  Bodenerzeugnisse
vorzunehmen,  damit  nichts  umkommt  und  auch  auf  diese  Weise  der  Nahrungsstand
  der  Bevölkerung  gekräftigt  wird.

Den  Ortsobrigkeiten  und  Gemeindevorständen  wird  anheimgegeben,  das
Sammeln  einzurichten  und  zu  diesem  Zwecke  mit  den  Schulvorständen,  den
Lehrern  und  sonstigen  zur  Hülfe  bereitwilligen  Persönlichkeiten  zusammenzutreten
  und  gemeinschaftlich  die  nach  den  örtlichen  Verhältnissen  zweckmäßig  erscheinenden
  Anordnungen  zu  treffen.

Das  mitunterzeichnete  Ministerium,  Abteilung  für  Unterrichtsangelegenheiten,
  will  hiermit  dieser  Anregung  entsprechend  gestatten,  daß  in  der  Zeit  bis