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„Paroles Tun croyant par ’Abbé de la Mennais, cinquième 6Edition, Paris,
Eugène Renduel, 1854,“
gleich den früheren Ausgaben, als den Bestimmungen der §9H. 6 und 7 des Preßgesetzes
vom 30. Januar 1817 widerstreitend erkannt, und deßhalb deren Absaß im Königreiche
verboten. Dieses wird unter Hinweisung auf den F. 26 des gedachten Geseßes,
wornach der Verkauf eines jeden Exemplars dieser Druckschrift in das In= und Ausland
zum erstenmal mit fünfzig Reichsthalern und im Wiederholungsfalle mit noch
schärferer Ahndung bestraft wird, öffentlich bekannt gemacht.
Reutlingen den 27. März 1835.
Für den Vorstand:
Hartmann.
3. Der Regierung des Jaxt-Kreises.
Milde Stiftung des Freiherrn Gustav v. Berlichingen.
Der Freiherr Gustav v. Berlichingen zu Ludwigsburg, Mitbesiher des Ritterzuts
Rechenberg, hat zu Aufbesserung der Besoldung der Pfarrstelle zu Rechenberg,
Oberamts Crailsheim, ein Capital von Sechshundert Gulden gestifter.
Diese wohlthätige Handlung wird hiemit öffentlich bekannt gemacht.
Ellwangen den 31. März 1835.
Für den Vorstand:
Streich.
54. Des Medicinal-Collegium.
Aufnahme zweier ausübenden Aerzte.
Der Doktor der Medicin, Carl Ernst Albert Bengel, von Tübingen, und der
Candidat der Medicin, Dominikus Schultheis, von Gmünd, sind nach erstandener
Prüfung zur Ausübung der inneren Heilkunde ermächtigt worden.
Stuttgart den 51. März 1855. Walther.