Volltext : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1835. (12)

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„Paroles  Tun  croyant  par  ’Abbé  de  la  Mennais,  cinquième  6Edition,  Paris,
Eugène  Renduel,  1854,“
gleich  den  früheren  Ausgaben,  als  den  Bestimmungen  der  §9H.  6  und  7  des  Preßgesetzes
vom  30.  Januar  1817  widerstreitend  erkannt,  und  deßhalb  deren  Absaß  im  Königreiche
  verboten.  Dieses  wird  unter  Hinweisung  auf  den  F.  26  des  gedachten  Geseßes,
wornach  der  Verkauf  eines  jeden  Exemplars  dieser  Druckschrift  in  das  In=  und  Ausland
  zum  erstenmal  mit  fünfzig  Reichsthalern  und  im  Wiederholungsfalle  mit  noch
schärferer  Ahndung  bestraft  wird,  öffentlich  bekannt  gemacht.
Reutlingen  den  27.  März  1835.
Für  den  Vorstand:
Hartmann.

3.  Der  Regierung  des  Jaxt-Kreises.
Milde  Stiftung  des  Freiherrn  Gustav  v.  Berlichingen.

Der  Freiherr  Gustav  v.  Berlichingen  zu  Ludwigsburg,  Mitbesiher  des  Ritterzuts
  Rechenberg,  hat  zu  Aufbesserung  der  Besoldung  der  Pfarrstelle  zu  Rechenberg,
Oberamts  Crailsheim,  ein  Capital  von  Sechshundert  Gulden  gestifter.

Diese  wohlthätige  Handlung  wird  hiemit  öffentlich  bekannt  gemacht.

Ellwangen  den  31.  März  1835.
Für  den  Vorstand:
Streich.

54.  Des  Medicinal-Collegium.
Aufnahme  zweier  ausübenden  Aerzte.

Der  Doktor  der  Medicin,  Carl  Ernst  Albert  Bengel,  von  Tübingen,  und  der
Candidat  der  Medicin,  Dominikus  Schultheis,  von  Gmünd,  sind  nach  erstandener
Prüfung  zur  Ausübung  der  inneren  Heilkunde  ermächtigt  worden.

Stuttgart  den  51.  März  1855.  Walther.