Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1877. (11)

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(Nr. 1162.) Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe verzinslicher Schatzanweisungen im 
- Betrage von 6.300.000 Mark. Vom 2. Februar 1877. 
Auf Grund der durch das Gesetz, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für 
Zwecke der Marine= und der Telegraphenverwaltung, vom 27. Januar 1875 
(Reichs-Gesetzbl. S. 18) und durch das Gesetz, betreffend die Aufnahme 
einer Anleihe für Zwecke der Telegraphenverwaltung, vom 3. Januar 1876 
(Reichs-Gesetzbl. S. 1) mir ertheilten Ermächtigung habe ich bestimmt daß zur 
Bestreitung von einmaligen Ausgaben der Telegraphenverwaltung an Stelle der 
laut Bekanntmachur vom 17. November v. J. Ziffer 1 (Reichs-Gesetzbl. für 
1877 S. 8) zu demselben Zweck ausgefertigten, am 23. Januar d. J. fällig 
gewordenen Reichs-Schatzanweisungen (Serie I von 1876) anderweit verzinsliche 
Schatzanweisungen im Gesammtbetrage von sechs Millionen dreihunderttausend 
Mark, und zwar in Abschnitten von je eintausend, zehntausend, fünfzig- 
tausend und einhunderttausend Mark (Serie I der Reichs-Schatzanweisungen 
vom Jahre 1877) ausgegeben werden. 
Den Zinssatz dieser Schatzanweisungen habe ich auf drei Prozent für 
das Jahr, und die Dauer ihrer Umlaufszeit auf vier Monate, nämlich vom 
25. Januar bis 25. Mai 1877 festgesetzt. 
Die Reichsschuldenverwaltung ist wegen Ausfertigung der Schatz- 
anweisungen mit näherer Anweisung versehen worden. 
Berlin, den 2. Februar 1877. 
Der Reichskanzler. 
v. Bismarck. 
  
Herausgegeben im Reichskanzler- Amt. 
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei 
(R. v. Decker). 
  
 
	        
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