Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1855. (39)

Uegierungs-  Blatt
Großherzogthum
Sachsen-Weimar-Eisenach.

Nummer  15.  Weimar.  24.  Juni  1855.

Wir  Carl  Alexander,

von  Gottes  Gnaden  Großherzog  von  Sachsen-Weimar=Eisenach,
  Landgraf  in  Thuringen,  Markgraf  zu  Meißen,
gefursteter  Graf  zu  Henneberg,  Herr  zu  Blankenhayn,
Neustadt  und  Tautenburg
ꝛc.  ꝛc.

 

Bei  der  heutigen  Wiederkehr  Unseres  Geburtsfestes  haben  Wir  Uns  be—
wogen  gefunden,  eine  Begnadigung  ungehorsamer  Militär-Pflichtiger  in  nachstehender
  Weise  eintreten  zu  lassen.

1)  Die  vom  1.  Januar  1809  bis  zum  31.  Dezember  1821  geborenen
Dienstpflichtigen,  welche  bisher  ungehorsam  ausgeblieben  sind,  wollen  Wir  mit
der  gesetzlichen  Ungehorsamsstrafe  verschonen  lassen;  es  sollen  ihnen  daher  Freischeine
  ausgefertiget  werden.

2)  Die  vom  1.  Januar  1822  bis  zum  letzten  Dezember  1828  geborenen
  Dienstpflichtigen,  welche  bisher  ungehorsam  ausgeblieben  sind,  sollen  mit
der  im  §F.  6  des  Nachtrages  zu  dem  Regulative  vom  24.  Juni  1823  über  die
Verbindlichkeit  zum  Kriegsdienste  vom  8.  September  1848  vorgeschriebenen
Strafe  der  doppelten  Dienstzeit  in  der  ersten  Aufstellung  Unseres  Militärs  verschont
  bleiben,  wenn  sie  sich  binnen  Jahresfrist  von  heute  an  zur  Antretung

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