Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1877. (11)

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Auch wird jede der betheiligten beiden Regierungen dafür Sorge tragen, 
daß, dem Bedürfnisse des Verkehrs entsprechend, alle Erleichterungen der Zoll= 
abfertigung gewährt werden, welche mit der Zollgesetzgebung und den allgemeinen 
Reglements beider Staaten vereinbar sind. 
Gelesen, genehmigt, vollzogen. 
G. C. Junius van Hemert. Lewe Quintus. W. Alingh. 
J. Strootman. Marcard. O. Gercke. 
Der vorstehende Vertrag ist ratifizirt worden und die Auswechselung der 
Ratifikationen hat stattgefunden. 
  
Herausgegeben im Reichskanzler- Amt. 
  
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober- Hofbuchdruckerei 
(R. v. Decker).