Contents : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1841. (25)

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2)  Bei  dem  Uebergange  aus  und  nach  Kurhessen.

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung  Hebe=  und  Abfertigungs-Stellen
der  .  .  .
in  Thuͤringen  in  Kurhessen
Uebergangsstraßen.  #  #
Von  nach  Geisa  Geisa
O"D%  Vacha  Buttlar  Raßdorf.
Oq  :Vacha  Vacha  Philippsthal.
-  .  Berka  Sachsen  Weimar-Eisenach  Berka  Heringen.
O7  O5  Berka  Verka  Nichelsdork.
.  -Gekstungen  Gerstungen
Netra  Creuzburg  Ereuzburg  Netra.

 

 

Weimar  den  10.  Dezember  1841.

Großbherzoglich  Sächssches  Staats-Ministerium,
Departement  der  Finanzen.

Freiherr  von  Gersdorff.

II.  Vom  1.  Januar  1842  ab  soll  von  demjenigen  im  Inlande  erzeugten
  Branntweine,  welcher  nach  Baiern,  Württemberg,  Baden,  Kurhessen,
dem  Großherzogthume  Hessen,  Nassau  und  der  freien  Stadt  Frankfurt  ausgeführt
  wird,  eine  Vergütung  auf  die  entrichtete  Maischsteuer  gewährt  werden,
und  es  kommen  dabei  die  Bestimmungen  der  Bekanntmachung  vom  16.  Oktober
1838  (Reg.  Blatt  v.  J.  1838  S.  145  —  150)  über  die  Steuervergütung
bei  Versendung  von  Branntwein  in  das  Vereinsausland  mit  folgenden  Modifikationen
  zur  Anwendung.

1.

Die  zu  bewilligende  Steuervergütung  bei  der  Ausfuhr  nach  den  oben
genannten  Zoll-Vereinsstaaten  wird  auf  neun  Silberpfennige  für  jedes
Quart  Branntwein  zu  funfzig  Prozent  Alkohol  nach  Tralles  festgesetzt.

2.

Die  Ausfuhr  des  Branntweins  mit  dem  Anspruche  auf  die  unter  1  gedachte
  Steuervergütung  ist,  soweit  sie  über  die  Grenzen  der,  dem  Thüringschen
Zoll=  und  Handels-Vereine  angehörigen,  an  das  Königreich  Baiern  und  das