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2) Bei dem Uebergange aus und nach Kurhessen.
Bezeichnung Hebe= und Abfertigungs-Stellen
der . . .
in Thuͤringen in Kurhessen
Uebergangsstraßen. # #
Von nach Geisa Geisa
O"D% Vacha Buttlar Raßdorf.
Oq :Vacha Vacha Philippsthal.
- . Berka Sachsen Weimar-Eisenach Berka Heringen.
O7 O5 Berka Verka Nichelsdork.
. -Gekstungen Gerstungen
Netra Creuzburg Ereuzburg Netra.
Weimar den 10. Dezember 1841.
Großbherzoglich Sächssches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
Freiherr von Gersdorff.
II. Vom 1. Januar 1842 ab soll von demjenigen im Inlande erzeugten
Branntweine, welcher nach Baiern, Württemberg, Baden, Kurhessen,
dem Großherzogthume Hessen, Nassau und der freien Stadt Frankfurt ausgeführt
wird, eine Vergütung auf die entrichtete Maischsteuer gewährt werden,
und es kommen dabei die Bestimmungen der Bekanntmachung vom 16. Oktober
1838 (Reg. Blatt v. J. 1838 S. 145 — 150) über die Steuervergütung
bei Versendung von Branntwein in das Vereinsausland mit folgenden Modifikationen
zur Anwendung.
1.
Die zu bewilligende Steuervergütung bei der Ausfuhr nach den oben
genannten Zoll-Vereinsstaaten wird auf neun Silberpfennige für jedes
Quart Branntwein zu funfzig Prozent Alkohol nach Tralles festgesetzt.
2.
Die Ausfuhr des Branntweins mit dem Anspruche auf die unter 1 gedachte
Steuervergütung ist, soweit sie über die Grenzen der, dem Thüringschen
Zoll= und Handels-Vereine angehörigen, an das Königreich Baiern und das