Full text: Bismarck Die gesammelten Werke. Band 6a. (6a)

Beust soll in Stuttgart warnen. 235 
wärtigen Bundesgenossen entfremden werden: so könnte doch die Situation der Regierung 
recht bedenklich werden durch einen Anstoß vom Auslande her, der zwar nicht innerhalb 
der Berechnung, aber auch nicht außerhalb des Möglichen liegt. Und auch abgesehen von 
diesem äußersten Salle eines akuten Verlaufs und seiner denkbaren Komplikationen, kann 
es keiner Regierung mit deutscher Bevölkerung gleichgültig sein, wenn Bestrebungen, denen 
sie selbst im eigenen Lande entgegentreten würde, Bestrebungen auf Herabminderung der 
Monarchie und Errichtung einer deutschen Söderatiorepublik, in irgendeinem deutschen 
Lande einen gewohnheitsmäßigen Bestand annehmen und die Gesinnungsgenossen außerhalb 
indirekt durch das Beispiel und direkt durch die Presse ermutigen. 
Sw. pp. ersuche ich ergebenst, sich im Sinne des Borstehenden ganz vertraulich mit 
dem Greiherrn von Beust auszusprechen und seiner Erwägung anbeimjugeben, ob er es 
nicht indiziert finde, die württembergische Regierung in vorsichtiger Weise, wie wir es 
beabsichtigen, auf die Gefahr, von welcher sie selbst in erster Linie bedroht ist, und welche 
sie uns zu unterschätzen scheint, aufmerksam zu machen und zu zeitiger Vorbeugung zu 
ermuntern. Wir denken uns eine solche Einwirkung nicht durch förmliche diplomatische 
Schritte, welche das berechtigte Selbstgefühl der württembergischen Regierung verletzen 
würden, sondern durch einen konstanten, freundschaftlichen Gedankenaustausch, der unferer- 
seits von Überzeugung ausgehend, auch auf der anderen Seite zur Überzeugung führen 
dürfte. 
Als Anknüpfungspunkt dafür empfiehlt sich meiner Ansicht nach das Mohlsche Amen-- 
dement zu dem Entwurf der Strafprozeßordnung, welches die PDrozesse wegen Beleidigung 
auswärtiger Souveräne vor Geschworene verweist und trotz des Widerstandes der Re- 
gierung von der Abgeordnetenkammer angenommen is. Sleichviel wie dieser Antrag 
formell und juristisch zu charakterisieren und zu verteidigen sein mag: in der Sache und 
politisch betrachtet, ist es jedenfalls zu bedauern, daß nach dem bisherigen Rechte der 
König selbst bei der jeweiligen Stimmung der Geschworenen den Schutz seiner äußeren Ehre 
zu suchen hat, wäre es ebenso zu bedauern, wenn das Mohlsche Amendement zum Sesetz 
erhoben, und dadurch anderen Staaten, in denen dergleichen Prozesse jetzt von gelehrten 
Vichtern abgeurteilt werden, der Gedanke nahe gelegt werden sollte, eine NRetorsion ein- 
treten zu lassen. 
Einem gefälligen Berichte darüber, wie der Herr Aeichskanzler Shre mündliche An- 
regung dieser Gedanken ausgenommen hat, sebe ich ergebenfst entgegen. 
*1043. Erlaß an den Geschäftsträger in Paris 
Grafen zu Solms-Sonnenwalde. 
[Reinkonjept.]# 
Da der Aufenthalt der sogenannten „Welfenlegion“ auf Schweizer Voden (ogl. dazu die 
Gesammelten Werke, Bd. VI, Ar. 810 nebst Anm. 2) den Behörden des Landes infolge wieder- 
bolter preuhischer Reklamationen mnehmende Verlegenbeiten bereitete, so planten um die 
Jabreswende 1867/1868 verschiedene Kantone die Ausweisung der Emigrierten. Um einer 
lolchen Ausweisung moorzukommen, erbielt der als Agent König Georgs V. in Paris lebende. 
NRegierungsrat U. Meding um die Weihnachtszeit den Auftrag, sich zu vergewissern, ob die 
franzölische Megierung den Emigrierten den Aufenthalt in Frankreich gestatten würde. Als 
1 Das Konzept trägt den Vermerk von der Hand Bismarcks: „Vlonl Sleinelr Mlajestät] genlebmigt#.“