Ole hessischen Konsistorien. FSranzösisch-itallenisches Einvernehmen. 53
der Hand m weisen sein dürfte, als auch die administratioe Verbindung Vassaus mit der
Abeinprovinz bis dabin noch nicht unbedingt zurückgewiesen ist.“ Am 4. September hatte
v. Mühler dann dem Staatsministerium einen neuen Cutwurf vorgelegt, wonach für Wiesbaden
ein besonderes Konsistorium eingerichtet, für den Regierungsbezirk Kassel aber statt der bisber
bestehenden drei Konsistorien ein gemeinschaftliches größeres Konsistorium mit dem Sitz in
Al#a#rburg gebildet werden gollte.
Berlin, den 17. September 1867.
ön betreff der jseitens des Herrn Ministers der geustlichen pp. Angelegenheiten mittels
Schreiben vom 4. d. M. dem Königlichen Staatsministerium vorgelegten Entwürfe zu zwei
Allerhöchsten Verordnungen über die Bildung von zwei evangelischen Konjistorien u Mar-
burg und zu Wiesbaden finde ich meinerseits gegen die Vorlage für Wiesbaden nichts m
erinnern.
Dagegen trage ich Bedenken, mich dem Vorschlage in betreff des vormaligen Kur-
fürstentums Hessen ohne weiteres anzuschließen, wiederhole vielmehr aus den schon früher
von mir geltend gemachten Gründen den Wunsch, daß eine Beränderung der kirchlichen
Unstitutionen nicht ohne vorherige Befragung der Beteiligten ins Werk gesetzt wird.
In Ermangelung eines kirchlichen Organs für den gesamten Regierungsbezirk Kassel
lege ich deshalb einen entschiedenen Wert darauf, nicht allein die Außerungen der jetzt be-
stehenden drei Konsistorien zu erfordern und resp. einzusehen, sondern auch die Kommunal-
stände für Kurbessen über die einschlagende Srage, wenn auch nur pro infomnatione und
zur Fixierung der öffentlichen Meinung befragt m sehen.
Eventuell bin ich meinerseits, aus den von dem Herrn Kultusminister angeführten
Gründen damit einverstanden, daß das betreffende Konjistorium jseinen Sitz in Marburg
erhalte, und daß demselben auch die Verwaltung der externa in dem vorgeschlagenen Um-
fange übertragen werde. ·
Eine Abschrift dieses Botums habe ich jämtlichen Herren Staatsministern mitgeteilt.
*862. Erlaß an den Geschäftsträger in Florenz von Bunsen.
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Bucher.)]
Auf Bismarcks Celegramm vom 11. Soptember (siehe Tr. 859) hatte der Geschäfts-
träger in Floren; v. Bunsen den italienischen Außenminister Campello wegen der angeblich
franzölisch-italienischen Berbandlungen über eine Lösung der römischen Srage sondiert. Zwar
war er so vorlichtig gewesen, seine Srage auf Artikel der italienischen Dresse, insbesondere einen
Tolchen des „Corriere Italiano“ zu Küten, immerbin stand das Vorgeben Bunsens nicht ganz
im Einklang mit der Bismarckschen Weisung vom 11., erkennbare Aachfrage zu vermeiden.
Im Ministerium der auswärtigen Angelegenbeiten bestond erst die Absicht, Bunsens Vor-
geben sehr scharf zu rügen. Es liegt der Entwurf zu einem Erlaß von Abekens Hand vor,
der Bunjsen Bismarcks entschiedene Mihbilligung ausdrückte, doch gab dieser einer milderen,
von Bucher konsipierten Fassung den Vorzug.
Berlin, den 19. September 1867.
Nach Ew. pp. chiffriertem Celegramm Ar.73 vom 12. d. M. erkenne ich zwar gern als
gerechtfertigt an, daß Sie das Gespräch mit dem Grafen Campello auf den mittels Berichtes
vom 13. eingesandten Artikel des „Corriere Italiano“ gelenkt haben; auch zweifle ich nicht,
daß Sw. pp. die in meinem Telegramm vom 10., Ar. 46, aber nicht in jenem Artikel
enthaltenen Einzelheiten des angeblichen Planes auf eine Weije eingeflochten baben, welche
dem Schlußsatze meines genannten Celegramms, dah erkennbare Nachfrage vermieden werden