Full text: Die Legitimation einer usurpirten Staatsgewalt. Erste Abtheilung. (1)

Irstes Capitel. 
Staatsrechtliche Legitimation. 
Erste Unterabtheilung. 
Kritik der bisher aufgestellten Ansichten. 
8 4. Ueberficht. 
Es ist schwer, die verschiedenen Theorien, welche in Betreff der 
Legitimation einer usurpirten Staatsgewalt auf dem Gebiete des 
Staatsrechts aufgestellt worden sind, übersichtlich zu ordnen; denn 
es ist weder ein bestimmter historischer Fortschritt, noch ein einheit- 
licher dogmatischer Ausgangspunkt in denselben zu erkennen. Wäh- 
rend vor dem Zeitalter der französischen Revolution diese Lehre 
kaum eine eingehende wissenschaftliche Betrachtung gefunden, hat sich 
die neuere Staatswissenschaft vielfach mit derselben beschäftigt; aber 
die mannichfaltigsten Meinungen sind neben einander hervorgetreten, 
neben einander in Geltung geblieben; sie haben bald die Frage nach 
dem Rechtsgrund des Staats und der Staatsgewalt, bald die nach 
dem Subjekt der Souverainität, bald das Verhältniß zwischen Recht 
und Macht, bald die allgemeine Doktrin von der Entstehung des 
Rechts, theilweise auch untergeordnetere Rechtssätze zur Basis ge- 
nommen und dadurch nicht selten den Schein der Divergenz bei 
wesentlicher Uebereinstimmung, und den der Uebereinstimmung bei 
wesentlicher Divergenz hervorgerufen; namentlich fließen oft in ein 
vieldentiges Wort die entgegengesetztesten Theorien zusammen#ö). 
  
25) Welche verschiedene Momente selbst ein Schriftsteller unter einen gang- 
baren, freilich im Grunde auf keines derselben passenden Ausdruck unterzubringen 
vermag, zeigt Escher, Handbuch der praktischen Politik, II, S. 159, indem er von
	        
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