Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1907. (41)

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  Die  von  der  Österreichisch-Ungarischen  Staatseisenbahngesellschaft  be-

  

      

triebenen  Strecken  der  Königlich  Ungarischen  Staatseisenbahnen  von  Tepla-Trencsen-Teplicz
  bis  zur  österreichischen  Landesgrenze  am  Vlárapaß,  von
Bruck-Királyhida  bis  zur  österreichischen  Landesgrenze  und  von  Szakolcza
bis  zur  österreichischen  Landesgrenze.

III.  Boßnien  -  Herzegovina.

1.  K.  und  K.  Militärbahn  Banjaluka - Doberlin.
2.  Bosnisch-Herzegovinische  Staatsbahnen,  einschließlich  der  von  denselben  betriebenen

  elektrischen  Stadtbahn  in  Sarajevo.

Anmerkung.  Betreffend  die  Bahnstrecken,  welche  von  den  Bosnisch - Herze -govinischen
  Staatsbahnen  in  Österreich  betrieben  werden,  ist  zu  vergleichen:
Österreich,  Ziffer  57,  58,  59.

Belgien.

A.  Von  belgischen  Verwaltungen  betriebene  Bahnen  und  Bahnstrecken.

1.  Belgische  Staatsbahnverwaltung.
2.  Belgische  Nordbahn.
4.  Gent - Terneuzen.
4.  Mecheln - Terneuzen.
5.  Westflandrische  Eisenbahn.

6.  Eisenbahn  von  Chimay.
7.  Termonde -  St.  Nicolas.

8.

Hasselt - Maeseyck.

B.  Bahnstrecken,  welche  sich  im  Betrieb  oder  Mitbetrieb  auswärtiger



Verwaltungen  befinden.
I.  Französischer  Verwaltungen.

Die  von  der  französischen  Nordbahn  betriebenen  Strecken  von  der
belgisch-französischen  Grenze:

9.  bei  Comines  bis  Comines.
10.  bei  Halluin  bis  Menin.

II.  Luxemburgischer  Verwaltungen.

11.  Die  von  der  luxemburgischen  Prinz  Heinrich-Bahn  betriebene  Strecke
von  der  belgisch-luxemburgischen  Grenze  bei  Rodange  bis  Athus.
Anmerkung.  Betreffend  die  Bahnstrecken,  welche  von  belgischen  Verwaltungen
im  Auslande  betrieben  sind,  ist  zu  vergleichen:
Frankreich,  Ziffer  15,  16,  17,  18.
Niederlande,  Ziffer  11,  12.