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Central-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben im
Reichsamt des Innern.
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations=Preis für den Jahrgang sechs Mark.
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XV. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 17. Juni 1887. № 24.
Inhalt: 1. Zoll= und Steuer=Wesen: Ergänzung der Aus=
führungsvorschriften zu dem Gesetze, betreffend die Er= | 3. Konsulat=Wesen: Ernennung … 160
hebung von Reichsstempelabgaben; — Veränderungen in dem | 4. Finanz=Wesen: Nachweisung der Einnahmen des Reichs
Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen | im Etatsjahre 1886/87: — desgleichen vom 1. April bis
Seite 159 | Ende Mai 1887 … 161
2. Militär=Wesen: Erlöschen der einer Lehranstalt verliehenen
Berechtigung zur Ausstellung wissenschaftlicher Befähigungs= | 5. Polizei=Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete … 163
zeugnisse für den einjährig=freiwilligen Militärdienst . 160
1. Zoll= und Steuer=Wesen.
Bekanntmachung,
betreffend die Erhebung und Verrechnung der Reichsstempelabgaben.
Auf Grund des Bundesrathsbeschlusses vom 10. März 1882 (Central=Blatt Seite 107) wird hierdurch in
Abänderung der Nummer 2 c Absatz 1 Satz 2 der Ausführungsvorschriften zu dem Gesetze, betreffend die
Erhebung von Reichsstempelabgaben (Central=Blatt für 1885 Seite 417) Folgendes bestimmt:
Der auf inländische und ausländische Werthpapiere der Tarifnummern 1 bis 3 des vorbezeichneten
Gesetzes vermittelst Maschine aufzudrückende Stempel ist kreisrund mit einem Durchmesser
von 31 mm und trägt in der zwischen zwei Linien laufenden Umschrift die Bezeichnung:
„REICHS-STEMPEL-ABGABE“, sowie in fetter Schrift die Angabe des Steuersatzes: „FÜNF
bezw. ZWEI ober EINS VOM TAUSEND“; das Mittelfeld ist ausgefüllt durch einen nur in
Umrißlinien gezeichneten Reichsadler, unter welchem das Unterscheidungszeichen der betreffenden
Abstempelungsstelle sich befindet.
Bis auf Weiteres darf die Abstempelung der Werthpapiere auch mit dem bisherigen in der
Nummer 2 c der Eingangs gedachten Ausführungsvorschriften bezeichneten Stempel vorgenommen
werden.
Berlin, den 11. Juni 1887.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: Jacobi.
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