Metadata : Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Erster Teil. Bis zum zweiten Pariser Frieden. (24)

362  I.  3.  Preußens  Erhebung.

kleinlichsten  Mittel  nicht,  um  sich  den  Gehorsam  des  sächsischen  Hofes  zu
sichern;  jahrelang  hielt  er  die  albertinische  Eitelkeit  hin  durch  unbestimmte
Andeutungen,  als  würde  er  vielleicht  die  Tochter  des  Königs  heirathen.
Friedrich  August  folgte  den  Befehlen  des  Protectors  fast  noch  unterwürfiger
  als  seine  Genossen  in  München  und  Stuttgart,  er  ließ  in  Warschau
den  Code  Napoleon  und  den  ganzen  Mechanismus  der  französischen
Präfectenverwaltung  einführen.  Doch  seinen  sächsischen  Ständen  gegenüber
  wagte  er  nichts:  weder  die  Aufhebung  der  Vorrechte  des  Adels  noch
die  staatsrechtliche  Vereinigung  der  Erblande  mit  der  Lausitz  und  den
stiftischen  Nebenlanden.  Der  unförmliche  Bau  des  altständischen  Staatswesens
  blieb  unwandelbar  aufrecht,  desgleichen  die  weltberühmte  steife
Etikette  des  Hofes,  also  daß  der  Emporkömmling  Jerome  seinem  Gesandten
  Dohm  die  Weisung  gab,  hier  in  Dresden  an  erster  Quelle  die
Geheimnisse  des  Ceremoniells  zu  studiren  und  ausführlich  darüber  zu
berichten.  Unter  den  alteingesessenen  Herren  des  Nordens  hat  nur  einer
seinen  Staat  in  napoleonische  Formen  umgegossen:  der  närrische  Herzog
von  Coethen.  Der  ruhte  nicht,  bis  sein  Reich  in  zwei  Departements
getheilt,  mit  einem  Staatsrathe,  Präfecten,  Unterpräfecten  und  dem  „heilbringenden“
  Code  gesegnet  war:  alle  diese  Herrlichkeiten  verkündete  das
neue  Bulletin  des  lois  de  I'Empire  Anhaltin-Coethien.

Den  beiden  Napoleoniden,  welche  inmitten  dieser  hochconservativen
norddeutschen  Welt  ihre  Throne  aufrichteten,  war  eine  revolutionäre
Politik  durch  die  Natur  der  Dinge  geboten.  Hier,  in  „Staaten  ohne  Vergangenheit"
  —  wie  der  westphälische  Minister  Malchus  sich  wohlgefällig
ausdrückte  —  lag  kein  Grund  vor  alte  Ueberlieferungen  zu  schonen,  hier
konnte  Alles,  was  bestand,  kurzerhand  nach  der  Schablone  der  napoleonischen
  constitution  réguliere  umgeformt  werden.  In  Westphalen  wie
in  Berg  begann  die  Neugestaltung  unter  der  Oberaufsicht  des  Imperators
selber;  beiden  Vasallen  schärfte  er  ein,  sie  sollten  durch  die  Zerstörung
aller  Privilegien  dahin  wirken,  daß  die  norddeutschen  Nachbarn,  namentlich
  die  Preußen,  sich  nach  der  napoleonischen  Herrschaft  sehnten.  In  der
That  galt  das  Staatsrecht  des  Königreichs  Westphalen  nicht  bloß  im
Rheinbunde,  sondern  auch  bei  einem  Theile  der  preußischen  Patrioten  als
eine  Musterverfassung.  Wie  stattlich  erhob  sich  hier  die  Krone  mit  ihrem
Scheinparlamente  hoch  über  der  eingeebneten,  von  allen  Standesvorrechten
völlig  befreiten  Gesellschaft;  und  zudem  die  Schlagfertigkeit  der  Präfecten,
die  raschere  Rechtspflege,  die  ungewohnte  Höflichkeit  der  meisten  Beamten,
die  Beseitigung  der  Binnenmauthen,  die  Aufhebung  der  Leibeigenschaft,
der  Patrimonialgerichte  und  der  gutsherrlichen  Gewalt!  Die  neue  Herrschaft
  wußte  sich  viel  mit  ihrer  Bauernfreundlichkeit.  Nicht  einmal  die
Namen  der  alten  ständischen  Gliederung  des  flachen  Landes  ließ  sie  mehr
gelten;  das  altgermanische  Kothsasse  schien  den  aufgeklärten  Räthen  des
Königs  schon  darum  anstößig,  weil  sie  das  Wort  von  Koth  ableiteten.