Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Erster Jahrgang. 1873. (1)

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Anlage B. 
Für ein Dampfschiss. 
Größe und Ladungsfähigkeit: Die nach Ziffer 1 des §. 22 der Schiffsvermessungs-Ordnung ausge- 
nommenen Hauptmaaße sind: Länge = 58.98 Meter; Breite = 9.15 Meter; 
Umfang in der Außenfläche der Außenbords-Vekleidung — 17,1 Meter; 
Länge des Maschinenraumes = 18.8: Meter. 
Die Vermessung erfolgte auf Grund der Vermessungs-Ordnung vom 5. Juli 1872 (Reichs-Gesetzblatt 
S. 270) nach dem abgekürzten Verfahren und beträgt: 
  
  
  
  
  
  
  
Kubit- Britische 
Negister- 
Meter. Tons. 
a) Raum unter dem obersten Dcecck . 1885,. 665,2 
ein Hütten-Raum auf dem diulerde .. 163,- 57,» 
b) ke nber ein Vack-Naum .... 77,s 27/6 
obersten De 
n zwei sonsilge Aufbauten-Räumnme 57,1 207 
Brutto-Raumgehalt des Schiffes. 2181,0 770),= 
Hiervon gehen ab: 
1. die drei Logisräume der Schiffsmannschaft in der Hütte # 
B dem Hinterdeck und in der Back 94,6 I 33,-p 
. der von den zwei Maschinen, den zwei Danpftesseln und 
2 zwei festen Kohlenbehältern eingenommene Naum. 986, 348,10 
Zusammen 10810 381,6 
- 
Neito-Raumgehalt des Schiffee 1103,0 1 38986 
  
in Worten: Ein Tausend Einhundert und Drei, Null Zehntel Kubik-Meter 
gleich: Drei Hundert und Neun und Achtzig 3/200 britischen Register-Tons. 
  
Berlin, Carl Heymann's Verlag: Inhaber Stto Loewenstein. — Druck von F. Hofsschläger in Berlin.
	        
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