— 374 —
Beispielsweise wird künftig das deutsche Porto für ein Packet ohne Werthangabe, 3 Kilogramm
schwer, aus Berlin nach London, Paris, Brüssel, Amsterdam, Bern, St. Petersburg, Kopenhagen, Stockholm,
Christiania durch##eg 5 Sgr. (neuer Tarif) betragen. Dagegen sind für ein Packet ohne Werthangabe,
1 Kilogramm schwer, aus Hamburg nach Bukarest per Ober-Tömös auch künfilg 6 Sgr. (Auslands-Tarlfs) an
Porto zu berechnen.
Berlin, den 22. November 1873.
Kaiserliches General-Postamt.
6. Konsulat-Wesen.
Seine Majestät der Kaiser und König haben im Namen des Deutschen Reichs den Kaufmann Adolph
Koester in Cette zum Konsul des Deutschen Reichs daselbst zu ernennen geruht.
7. Marine und Schiffahrt.
In Genua werden Schiffe von Hamburg wieder ohne Quarantaine zugelassen.
In den ägyptischen Häfen ist die Quarantaine für Provenienzen von Triest auf zwei Tage ermäßigt
(vergl. Seite 310), falls die Schiffe mit reinem Patente versehen sind. Schiffe von Marseille mit reinem
Patent werden nach ärztlicher Besichtigung frei zugelassen (vergl. Seite 342). Für Brindisi verbleibt es bei
den früheren Bestimmungen (vergl. ebenda).
Die türkische Regierung hat die Quarantaine für Provenienzen von Triest wieder aufgehoben.
In Havre werden Schiffe mit reinen Gesundheitspässen, welche von einem französischen Konsul oder Konsular-
Agenten visirt sind, wieder frei zugelassen. Auswandererschiffe mit mehr als 40 Auswanderern an Bord
bleiben jedoch auch ferner ausgeschcfen (vergl. Seite 291).
Das vom Relchskanzler-Amte herausgegebene „Alphabetische Verzeichniß der deutschen Kauffahrteischiffe nach
dem Bestande am 1. Januar 1873“ ist soeben erschienen.
8. Personal -Veränderungen te.
Auf Grund der Bestimmung im Artikel 36 der Verfassung des Deutschen Reichs ist nach Vernehmung des
Ausschusses des Bundesrathes für Zoll= und Steuerwesen an Stelle des zum Hilfsarbeiter bei dem Kaiserlichen
statistischen Amte in Verlin berufenen Königlich württembergischen Zollinspektors Hegelmaier der Königlich
württembergische Legationssekretär Dr. Heine mit der Wahrnehmung der Dienstgeschäfte eines Stationskontro-
lörs bei den Hauptämtern zu Mannheim, Heidelberg, Karlsruhe und Baden, mit dem Wohnsitz“ in
Mannheim, beauftragt und an Stelle des in den Landesdienst zurückgetretenen Königlich bayerischen Zoll-
inspektors Merck der Königlich bayerische Revisionsbeamte Pöllmann den Hauptämtern zu Flensburg,
Schleswig, Hadersleben und Tondern mit dem Wohnsitz in Flensburg als Statlonskontrolör bei-
geordnet worden.
Berlin, Carl Heymann's Verlag: guöber: Otto Loecwenkteln. — Druck von F. Hoffschläger in Berlin.