Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zweiter Jahrgang. 1874. (2)

Central-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben im 
Reichskanzler-Amt. 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang Zwel Thaler. 
 
II. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 14. August 1874. Nr. 33. 
  
  
Inhalt: I. Allgemelne Verwaltungs-Sachen: Verweisung   amts ... 303. 
von Ausländern aus dem Reichsgebiete ... Seite 301.      4. Marine und Schiffahrt: Quarantaine-Vorschrift ...      304. 
2. Mũnz- Wesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reichs-  5. Konsulat-Wesen: Ernennungen von Konsularbeamten; 
münzen ... 303.  Verlegung eines Konsularsitzes ... 304. 
  
      
     
    
  
3. Zoll- und Steuer-Wesen: Errichtung eines Grenzsteuer- 
  
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs sind 
1. der Arbeitsmann Michael Borowski, geboren 1830 zu Lipowitz (Kreis Mlawa, Gouvernement 
Plock in Russisch-Polen), nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen schweren Diebstahls im 
wiederholten Rückfalle, durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung in Königs- 
berg vom 25. Juli d. Js.; 
2. der Schneidergeselle Nikolaus Grutza aus Josesow bei Kromolow (Kreis Olkusz, Gouvernement 
Kielce in Russisch-Polen), 34 Jahre alt, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Dieb- 
stahls, im Rückfalle, durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung in Oppeln 
vom 7. Juli d. Js.; 
und auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs sind 
3. der Gerber Andreas Bauzer aus Landshut in Galizien, 34 Jahre alt, nach erfolgter gericht- 
licher Bestrafung wegen Diebstahls, Landstreichens und Bettelns, durch Beschluß der Königlich 
preußischen Bezirks-Regierung in Posen vom 30. Juli d. Js. 
4. der Schmied Gerhard Reinders, 33 Jahre alt, gebürtig aus Pfalzdorf (Kreis Kleve, Regie- 
rungs-Bezirk Düsseldorf in Preußen), im Jahre 1866 unter Entlassung aus der preußischen 
Staatsangehörigkeit nach dem Königreich der Niederlande ausgewandert, nach erfolgter gericht- 
licher Bestrafung wegen Landstreichens, Bettelns und verbotswidriger Rückkehr, 
 
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