— 100 —
A. B. C.
für die für die für
Gegenstand. » Prüfung
Eichung. Berichtigung. ohne
Stempelung.
Mark Pf. Mark Pf. Mark Pf.
VII. Alkoholometer und Thermometer.
Thermometer: Erste Prüfung — — —— 45
Zweite Prüfung — — — — — 30
Eichung, d. h. g, zweite Prüfung, Stempelung — 75— — —I—
Alkoholometer: Erste Prüfung einer einzelnen Spindel — ——— — 35
Zweite Prüfung einer solchen . —————-15
Eichung einer einzelnen Spindel, b. h. erste, zweite
Prüfung, Stempelung . -—50———1—
Thermoalkoholometer Erste Prüfung einer einzelnen Spindel · ——————45
Zweite Prüfung einer Spindel — —— —— — — 40
Dritte Prüfung einer Spindel. — — — —— 15
Eichung einer Spindel 1 — — — —
Reduktionstabelle und Gebrauchsanweisung — 150— — —
Nachträgliche Prüfung zur Ausfertigung eines neuen Eichscheins bei H
einer Alkoholometer= oder Thermoalkoholometer-Spindel — —— — — — 30
VIII. Gasmesser.
A. B. C.
für die für Neben- für Prüfung
Gegenstand. . ohne
Eichung. arbeiten. Stempelung. .
Mark Pf. Mark Pf. Mark. Pf.
1. Nasse Gasmesser.
Bis zu einem Betrage des größten Gasvolumens, welches der
Gasmesser pro Stunde durchzulassen bestimmt ist, i
bis zu 0,25 Kub.Met 1———60—-80
über 0,25--0,50-. 1l50—701»20-)
-0,50--1 - 2 —— 80
2 1 :" 2 - 3 — 1 — 2 40
: 2 „ 4 - 4 — 1 20 320
- 4 -2 6 - 5 — 1 40 4
—6 8 - 6 — 1 664
- 16 -- 10 - 7!— 180 5 60
") - 8(—2—640
für je 5 Kub- 2 und a einen überschösisgen Bruchtheil dieses l .
Quantums mehr I
ein Mehrbetrag von 1 — 20| —
Die Gebühren in Kolumne A. und C. sind im doppelten Betrage in Ansatz zu
2. Trockene Gasmesser. bringen. Die Kolumne B. bleibt unverändert.
*) (Zirkular 3 vom 30. Junl 1870.)