Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dritter Jahrgang. 1875. (3)

Central-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichskanzler-Amt. 
–. — 
Zu Beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerstions-Preis für den Jahrgang Zwei Thaler. 
Berlin, Freitag, den 5. März 1875. 2810. 
und der Königlich italienischen. Regierung wegen gegen- 
seitigen Verzichts auf die Beibringung von Tauererlaubniß- 
scheinen. Vom 3. Dezember 1874  
           
  
Inhalt: 1. Handels= und Gewerbe-Wesen: Dispensation 
von ärztlicher Prüfung ect.; Bekanntmachung, betreffend die 
Berechtigung zum Studium der Medizin ect. für Real- 
schüler 14. Seite 5. Marine und Schiffahrt: Beginn einer Seesteuermanns-: 
2. Münz-Wesen  Uebersicht über die Ausprägung von Reichsmünzen  153., » Prüfung......·......... 
................ 154. 6. Eisenbahn-Wesen: Berichtigung des Bahnpoiizei · Reglements 
3.   Steuer= Wesen; Veränderungen bei 154 Ür die Eisenbahnen Deutschlands 156. 
................ 155. Konsulat. Wesen: Ernennungen * Kompetenz von Konsular- 
4. — Uebereinkunft zwischen der Kaiserlich dentschen 
                                       1. Handels= und Gewerbe-Wesen. 
  
Dem schweizerischen Arzte Bernhard Albert Pfander aus Bern ist auf Grund der Bekanntmachung vom 
2. Dezember 1869 (Bundes- Gesetzbl. S. 687) seitens des Großherzoglich badischen Ministeriums des Innern die 
Dispensation von der im §. 29 der Gewerbe- Ordnung vorgeschriebenen ärztlichen Prüfung und die Approbation 
als Arzt ertheilt worden. 
Berlin, den 27. Februar 1875. 
                              Der Reichskanzler. 
                                     Im Auftrage: 
                                                Eck. 
Mehrere Zeitungen haben die Mittheilung gebracht, daß der Präsident des Bundesraths (oder der Präsident 
des Reichskanzler-Amtes) durch die Bundesregierungen ermächtigt worden sei, von jetzt ab Realschülern, welche 
das Zeugniß der Reife besitzen, die Berechtigung zum Studium der Medizin, zur Meldung für alle 
medizinischen. Prüfungen und zur demnächstigen Niederlassung in allen Staaten des Deutschen Reiches 
zu ertheilen 
entbehrt. Das Reichskanzler-Amt macht hierdurch bekannt, daß diese Angabe jeder thatsächlichen Begründung 
 
       Berlin, den 3. März 1875. 
                       Das Reichskanzler-Amt. 
                                         Eck.
	        
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