— 188 —
Postverkehr mit Japan über New-York und San Francisco.
Briefe nach Japan, welche auf dem Wege über New-York und San Francisco Beförderung erhalten sollen,
können von jetzt ab nach sämmtlichen Orten Japans bis zum Bestimmungsorte frankirt abgesandt
werden. Das Porto beträgt, wenn die Beförderung nach New-York über England stattfindet, 93 Pf. für je
15 Gramm, Lagegen bei der Leitung mit direkten deutschen Schiffen von Bremen, Hamburg oder Stettin
nach New-York 88 Pf. für je 15 Gramm. Zeitungen unter Band kosten, je nachdem die Absendung über
England oder mit direkten deutschen Schiffen nach New-York erfolgt, 25 bez. 20 Pf. für jede das Gewicht
von 50 Gramm nicht übersteigende Zeitungsnummer. Drucksachen und Waarenproben unterliegen den gleichen
Portosätzen wie Zeitungen für je 50 Gramm Gewicht. Für sämmtliche Sendungen ist das Porto im voraus
zu bezahlen und der gewünschte Beförderungsweg vom Absender näher zu bezeichnen.
Berlin W., den 7. März 1875.
Kaiserliches General-Postamt.
8. Konsfulat-Wesen.
Seine Majestät der Kaiser und König haben im Namen des Deutschen Reichs
den Vize-Konsul Travers in Cairo
zum Konsul des Deutschen Reichs daselbst und
den Kanzler bei dem Konsulat des Deutschen Reichs in Moskau, Frommelt,
zum Wize-Konsul des Deutschen Reichs in Trapezunt
zu ernennen geruht.
Dem Vize-Konsulat des Deutschen Reichs in San Remo ist der Küstenstrich zwischen der französischen
Grenze, Cuneo und Savona als Amtöbezirk zugewiesen worden.
9. Personal = Ver än derungen ect.
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Deutschen Reichs auf Vorschlag des Bundesraths
den Vize-Präsidenten des Königlich sächsischen Appellationsgerichts zu Dresden, Lothar Schilling und den
Großherzoglich hessischen Hofgerichtsrath Wilhelm Buff zu Gießen zu Räthen bei dem Reichs- Oberhandels-
gericht in Leipzig zu ernennen geruht.
Berlin, Carl Heymann's Verlag. — Druck von F. Hoffschläger in Berlin.