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4. der Arbeiter Niels Christian Nielsen, geboren und ortsangehörig zu Aarhus in Jütland,
23 Jahre alt, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens und Bettelns,
durch Beschluß der Königlich preußischen Landdrostei zu Stade vom 23. März d. Js.;
5. der Seilergeselle Franz Bartosch, geboren 1847 zu Wälischbirken (Kreis Pisek, Bezirk
Prachatitz in Böhmen) und ortsangehörig daselbst, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung
wegen Landstreichens und Bettelns, durch Beschluß des Königlich bayerischen Bezirksamts
zu Laufen vom 22. März d. Js.;
6. der Bäcker und Mühlgehülfe Stephan Just, geboren 1810 zu Drum (Kreis Leitmeritz in
Böhmen) und ortsangehörig daselbst, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Land-
streichens und Bettelns, durch Beschluß des Magistrats der Königlich baherischen Stadt
Straubing vom 23. März d. Js.;
7. der Handlungscommis Joel Huß, geboren 1842 zu Lemberg (Galizien, Oesterreich) und
ortsangehörig daselbst, Israelit, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen mehrfachen
Diebstahls, sowie wegen Landstreichens und Bettelns, durch Beschluß des Königlich bayerischen
Bezirksamts zu Neustade a. S. vom 16. März, bestätigt durch Rekursbescheid der Königlich
bayerischen Regierung von Unterfranken ect. zu Würzburg vom 31. März d. Js.;
8. der Handarbeiter Martin Weigelt, gebürtig aus Rosenhain (Kreis Leitmeritz in Böhmen),
ortsangehörig zu Lobendau (daselbst), 44 Jahre alt, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung
wegen Bettelns, durch Beschluß der Königlich sächsischen Kreishauptmannschaft zu Bautzen
vom 1. April d. Js.;
9. der Arbeiter Claudius Leroy, geboren am 17. November 1837 zu Pournoy-la-Grasse
(Landkreis Metz in Lothringen), durch Option französischer Staatsangehöriger,
10. der Arbeiter Wilhelm Knight, geboren am 21. Mai 1851 zu Paramaribo (Niederländisch-
Guyana),
zu 9 und 10 nach erfolgter gerichticher Bestrafung wegen Landstreichens, durch Be-
schluß des Kaiserlichen Bezirks-Präsidenten zu Metz vom resp. 12. und 15. April
Js.;
11. der Ziegler Martin Stehlin, geboren und ortsangehörig zu Binningen (Kanton Basel-Land
in der Schweiz), 22 Jahre alt, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens,
durch Beschluß des Kaiserlichen Bezirks-Präsidenten zu Kolmar vom 12. April d. Js.
ans dem Reichsgebiete ausgewiesen worden.
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Mittheilungen
über den Stand der Rinderpest.
V.
1. Deutschland.
Laut einer beim Reichskanzler-Amte am 16. d. Mts. eingegangenen Mittheilung der Königlich
sächsischen Regierung ist die Rinderpest in einem Gehöfte des Dorfes Kühren bei Wurzen ausgebrochen
Der Rindviehstand des infizirten Gehöftes ist getödtet und sind die sonst nöthigen Maßregeln zur
Verbinderug der weiteren Ausbreitung und zur Unterdrückung der Seuche sofort zur Ausführung gebracht
worden.
Die Ermittelungen über die Art der Einschleppung der Seuche und über den Ursprungsort sind
noch im Gange.