Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dritter Jahrgang. 1875. (3)

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Neigung selbst in die Hauptgeleise für unbedenklich erklären zu dürfen, sofern die durchgehenden Züge stets 
in der geraden Richtung der betreffenden Geleise fortgeführt werden. 
Das Reichs-Eisenbahn-Amt unterläßt nicht, im Interesse der Sicherheit des Betriebes von diesen 
Wahrnehmungen den Eisenbahn-Verwaltungen Deutschlands Kenntniß zu geben und sieht der Anzeige der pp. 
über die auf den Ihr unterstellten Bahnen gemachten Erfahrungen über das Durchfahren der englischen 
Weichen unter Angabe der Neigung des Herzstückes innerhalb 3 Monaten entgegen. 
Berlin W., den 9. Mai 1875. 
                             Das Reichs-Eisenbahn-Amt. 
                                        Maybach. 
An sämmtliche Eisenbahn-Verwaltungen Deutschlands (exkl. Bayerns 
und der braunschweigischen Eisenbahn-Gesellschaft). 
                                      6. Konsulat-Wesen. 
Seine Majestät der Kaiser und König haben im Namen des Deutschen Reichs 
den bisherigen Vize-Konsul bei dem General-Konsulat in Alexandrien Otto Peyer 
zum Konsul des Deutschen Reichs in Havre und 
die bisherigen Konsulats-Verweser Robert Eichholtz zu Newcastle on Tyne und Johann 
Adolf Will in Cocanada (Ostindien) 
zu Konsuln des Deutschen Reichs 
zu ernennen geruht. 
  
Berlin, Carl Heymann's Verlag. — Druck von F. Hoffschläger in Berlin.
	        
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